Flugverspätung? Entschädigung bis 600 € sichern

So setzen Sie Ihre Ansprüche nach EU-Verordnung 261/2004 durch – Schritt für Schritt mit persönlicher Betreuung

  • Anspruch kostenlos prüfen – wir klären Ihre Entschädigung mit der
  • Bestätigung am Gate holen (Buchungsbestätigung, Verspätungsnachweis)
  • Belege sammeln (am Gate oder schriftlich von der Airline)
  • Uns kontaktieren (Verpflegung, Hotel, Transfer – Belege aufheben)
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Unternehmenskonto

  • Hallo, wir sind gerade am Flughafen. Unser Flug wurde gecancelt. Was sollen wir jetzt tun?
  • Danke für die Info ✅ Bitte bleiben Sie am Gate / Schalter – dort gibt’s die schnellste Lösung. Wir prüfen parallel Alternativen und melden uns gleich.
  • Für die spätere Durchsetzung bitte sichern! Grund schriftlichFoto Anzeigetafel + Bordkarte & Belege. Danach prüfen wir Ihren Fall und unterstützen bei der Entschädigung (sofern möglich).

Jedes Jahr sind Millionen Fluggäste in der EU von Verspätungen betroffen. Allein an deutschen Flughäfen wie Bremen, Hamburg und Hannover kommt es regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen – besonders auf beliebten Strecken in die Türkei, nach Griechenland und Spanien. Die EU-Verordnung 261/2004 (auch Fluggastrechteverordnung genannt) schützt Passagiere bei Verspätungen ab 3 Stunden mit pauschalen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis und gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die Verordnung gilt gleichermaßen für Linienflüge, Billigflieger und Charterflüge – ob Ryanair, Lufthansa, SunExpress oder Pegasus.

Als Concierge-Reisebüro in Bremen unterstützt Yildirim Flugreisen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte – persönlich, kompetent und auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Unser akademisch ausgebildetes Team kennt die Abläufe mit Airlines wie SunExpress, Turkish Airlines, Pegasus, Corendon und allen großen europäischen Fluggesellschaften. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung – die Erstprüfung Ihres Anspruchs ist kostenlos und unverbindlich. Bei Buchung über Yildirim Flugreisen reicht eine kurze WhatsApp-Nachricht, da Ihre Buchungsdaten bereits in unserem System vorliegen.

Entschädigung nach Flugstrecke

Ihre Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab – nicht vom Ticketpreis.
Bei einer Verspätung ab 3 Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu – wir prüfen Ihren Anspruch in der Regel rund um die Uhr innerhalb von 24 Stunden.
Zusätzlich haben Sie Recht auf Verpflegung und ggf. Hotelübernachtung. Hier finden Sie alle Details zu Ihren Ansprüchen.

Die Entschädigung nach EU 261/2004 ist eine pauschale Ausgleichszahlung, die unabhängig von Ihrem tatsächlichen Schaden gezahlt wird. Sie müssen keinen finanziellen Nachteil nachweisen – allein die Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen löst den Anspruch aus. Die Flugstrecke wird als Großkreisentfernung (kürzeste Verbindung zwischen Abflug- und Zielflughafen) berechnet. Bei Umsteigeverbindungen zählt die Gesamtstrecke vom ersten Abflugort bis zum Endziel.

Wichtig für Reisende ab Bremen: Flüge nach Antalya (ca. 2.700 km) oder Istanbul (ca. 2.200 km) fallen in die Mittelstrecken-Kategorie mit 400 Euro Entschädigung. Flüge innerhalb Europas – etwa nach Mallorca (ca. 1.600 km) oder London (ca. 750 km) – werden je nach Entfernung mit 250 oder 400 Euro entschädigt. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km beträgt die Entschädigung bis zu 600 Euro. Diese Beträge gelten pro Person und pro Flug – auch Kinder mit eigenem Sitzplatz haben vollen Anspruch.

Ein häufiges Missverständnis: Die Entschädigung steht Ihnen auch bei Pauschalreisen zu. Zusätzlich können Sie bei erheblichen Verspätungen eine Reisepreisminderung beim Veranstalter nach § 651i BGB geltend machen. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander, dürfen jedoch zusammen nicht zu einer Überkompensation führen. Bei Codeshare-Flügen richtet sich der Anspruch immer gegen die tatsächlich durchführende Airline (Operating Carrier), nicht gegen die Airline, bei der Sie gebucht haben.

Flügstrecke

Bis 1.500 km Flugstrecke: 250 € Entschädigung bei Verspätung ab 3 Stunden am Zielflughafen bei Flügen außerhalb Europas.

Mittelstrecke

1.500–3.500 km Flugstrecke: 400 € Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stundennde Buchung war.

Langstrecke

Über 3.500 km Flugstrecke: 600 € Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stunden

Umbuchung /
Flugstorno

Wenn Sie nicht fliegen möchten: Storno- und Umbuchungsregeln, mögliche Erstattung und worauf Sie vor der Entscheidung achten sollten.

Rechtsgrundlage EU 261/2004

Wichtig: Schaden direkt am Flughafen melden, dokumentieren und korrekt aufnehmen lassen – sonst wird es später schwierig.

Ausnahmen & Sonderfälle

Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streiks kann die Airline die Zahlung verweigern – die Beweislast liegt jedoch bei ihr.

Hotelübernachtung (ab 5h/nächster Tag)

Bei Übernachtungsbedarf: Hotelgutschein am Gate sichern und Belege aufbewahren – damit eine Minderung/Erstattung später überhaupt möglich ist

Verspätungsnachweis

Lassen Sie sich die Verspätung am Gate schriftlich bestätigen – das ist der wichtigste Nachweis für Ihre Forderung

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, kommunizieren mit der Airline und setzen Ihre Entschädigung durch

4 Schritte bei Flugverspätung

So sichern Sie Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung 261/2004

Der entscheidende Moment ist die tatsächliche Ankunftszeit – definiert als der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können. Nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, nicht das Erreichen der Parkposition. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil C-452/13) ist verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und stärkt die Position der Fluggäste erheblich.

Nutzen Sie Flugtracking-Apps wie Flightradar24 oder die App Ihrer Airline, um die exakten Ankunftszeiten zu dokumentieren. Screenshots dieser Daten sind vor Schlichtungsstellen und Gerichten als Beweis anerkannt. Besonders bei Verspätungen knapp über der 3-Stunden-Grenze kann eine minutengenaue Dokumentation den Unterschied zwischen 0 Euro und bis zu 600 Euro Entschädigung ausmachen. Bewahren Sie auch alle SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen der Airline zur Verspätung auf – diese dienen als zusätzliche Beweismittel.

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Ihre Rechte bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung stehen Ihnen je nach Wartezeit verschiedene Leistungen zu:

Geldentschädigung (ab 3h)
  • 250–600 € je nach Flugstrecke, wenn Sie mit 3+ Stunden Verspätung ankommen.
Verpflegung & Betreuung (ab 2h)
  • Getränke, Mahlzeiten und 2 kostenlose Telefonate/E-Mails ab 2 Stunden Wartezeit.
Betreuungsleistungen
  • Hotel + Transfer bei Übernachtungsbedarf, wenn der Flug erst am nächsten Tag geht.
Rücktrittsrecht (ab 5h)
  • Ab 5 Stunden Verspätung: Volle Erstattung des Ticketpreises als Alternative.

Hinweis: Dies sind nur Beispiele – die tatsächlichen Optionen hängen z.B. von Route, Ursache und Belegen ab.

So unterstützen wir Sie

Von der Prüfung bis zur Auszahlung – wir kümmern uns um Reisen können:

Mit unserer Erfahrung als SunExpress-Partner und Reisebüro mit Branchenexpertise kennen wir die internen Abläufe der Airlines und wissen, welche Ablehnungsgründe berechtigt sind und welche nicht. Viele Airlines lehnen Entschädigungsanträge zunächst pauschal ab oder reagieren gar nicht – in der Hoffnung, dass Fluggäste aufgeben. Unsere Erfahrung zeigt: Mit professioneller Begleitung werden deutlich mehr Ansprüche erfolgreich durchgesetzt.

Unser Ablauf ist unkompliziert: Sie senden uns Ihre Buchungsbestätigung und den Verspätungsnachweis – am einfachsten per WhatsApp. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, kommunizieren mit der Airline und setzen Ihre Entschädigung durch. Bei Kunden, die ihre Reise über uns gebucht haben, liegen die Buchungsdaten bereits vor – ein kurzer Hinweis per WhatsApp genügt. Im Erfolgsfall berechnen wir eine Provision. Kein Erfolg – keine Kosten.

Sollte die Airline den Anspruch ablehnen, kennen wir die weiteren Schritte: Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die kostenlos zwischen Fluggast und Airline vermittelt, oder bei Bedarf die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Reiserecht. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 4 bis 8 Wochen nach Einreichung. Bei Einschaltung einer Schlichtungsstelle kann es 3 bis 6 Monate dauern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses per WhatsApp auf dem Laufenden.

Anspruchsprüfung
  • Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Airline-Kommunikation
  • Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Airline.
Nachgang
  • Wir setzen Ihren Anspruch durch – sauber dokumentiert und fristgerecht.

Hinweis: Der Anspruch hängt von der Flugstrecke, Verspätungsdauer und Ursache ab.

Wichtige Unterlagen & Nachweise

Diese Checklisten helfen bei Flugverspätung und Entschädigungsansprüchen nach EU 261/2004. Sie zeigen Ihre Rechte, Fristen, Dokumentation, Belege und Nachweise und wichtige Schritte vor Ort. Bei Buchung über Yildirim Flugreisen reicht eine WhatsApp-Nachricht – wir haben Ihre Buchungsdaten und kümmern uns sofort.

Die sorgfältige Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte. Beginnen Sie bereits am Flughafen: Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der angezeigten Verspätung und bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung von Verspätung und Grund. Diese Nachweise sind besonders wertvoll, wenn die Airline später außergewöhnliche Umstände behauptet.

Für Ihren Entschädigungsantrag benötigen Sie: die Buchungsbestätigung mit Buchungscode (PNR), Ihren Boarding-Pass oder eine alternative Reisebestätigung, einen Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit sowie Belege für alle durch die Verspätung entstandenen Zusatzkosten. Die Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Wir empfehlen, den Anspruch so früh wie möglich einzureichen, da Beweismittel und Flugdaten mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.

Die folgenden 25 Fragen und Antworten decken alle wichtigen Aspekte rund um Fluggastrechte, Entschädigungsansprüche und den Ablauf bei Verspätungen ab. Von der Rechtsgrundlage über außergewöhnliche Umstände bis hin zur konkreten Durchsetzung – hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihren Entschädigungsanspruch benötigen. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns jederzeit per WhatsApp oder telefonisch in unserem Büro in der Pappelstraße 30 in Bremen.

Checkliste
Flugverspätung
  • To-do-Liste: Schritt für Schritt bei Flugproblemen
Mustertext an Airline (DE/EN)
  • Vorlage E-Mail auf Deutsch und Englisch bei Flugproblemen.
Entschädigungsantrag
Airline
  • Musterbrief:
    Entschädigungsforderung an die Airline

Häufig gestellte Fragen zur Flugverspätung

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004, wenn Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt. Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit (Öffnung der Flugzeugtüren), nicht die geplante Abflugzeit. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung: Der Flug startete von einem EU-Flughafen oder wurde von einer EU-Airline durchgeführt, und die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Welche Fluggesellschaften müssen Entschädigung zahlen?

Alle Airlines, die Flüge ab einem EU-Flughafen durchführen, sind zur Entschädigung verpflichtet – auch Nicht-EU-Airlines wie Turkish Airlines, Emirates oder United Airlines. Bei Flügen in die EU gilt die Verordnung nur, wenn die durchführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Das betrifft Linienflüge, Charterflüge und Billigflieger gleichermaßen. Entscheidend ist immer die Operating Carrier (tatsächlich durchführende Airline), nicht die Airline, bei der Sie gebucht haben.

Was sind außergewöhnliche Umstände, bei denen keine Entschädigung gezahlt wird?

Außergewöhnliche Umstände nach EU 261/2004 liegen vor, wenn die Airline die Verspätung nicht beeinflussen konnte. Dazu zählen: schwere Unwetter, Vulkanausbrüche, Streiks der Flugsicherung, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und versteckte Herstellungsfehler am Flugzeug. Kein außergewöhnlicher Umstand sind: technische Defekte durch mangelnde Wartung, Personalengpässe der Airline, IT-Ausfälle und airline-interne Streiks. Im Zweifel muss die Airline beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen – nicht der Passagier.

Wie lange habe ich Zeit, meine Entschädigung einzufordern?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 15. März 2024 kann also bis zum 31. Dezember 2027 geltend gemacht werden. In anderen EU-Ländern gelten teils abweichende Fristen – in Belgien beispielsweise nur 1 Jahr, in Frankreich 5 Jahre. Wir empfehlen, den Anspruch so früh wie möglich einzureichen, da Beweismittel und Flugdaten mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.

Was sollte ich direkt am Flughafen bei Verspätung tun?

Drei Sofortmaßnahmen am Flughafen: 1. Dokumentieren – Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätung und notieren Sie die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit. 2. Bestätigung einholen – Lassen Sie sich die Verspätung und den Grund am Gate oder Schalter schriftlich bestätigen. 3. Belege aufbewahren – Sammeln Sie alle Quittungen für Verpflegung, Getränke, Hotel und Transport, die durch die Verspätung entstanden sind. Diese Nachweise sind entscheidend für Ihren späteren Entschädigungsanspruch.

Welche Beweise sollte ich bei Flugverspätung sichern?

Sichern Sie folgende Beweise: Boarding-Pass und Buchungsbestätigung (als Original oder Screenshot), Fotos der Anzeigetafel mit der angezeigten Verspätung und Uhrzeit, schriftliche Bestätigung der Airline über Verspätung und Grund, Quittungen für alle Ausgaben (Essen, Hotel, Taxi), und falls vorhanden Screenshots von Airline-Apps oder Flugtracking-Seiten wie Flightradar24. Je mehr Nachweise Sie sammeln, desto stärker ist Ihre Position bei der Durchsetzung.

Welche Kosten kann ich bei Flugverspätung erstattet bekommen?

Neben der pauschalen Entschädigung (250–600 €) können Sie zusätzlich folgende Kosten geltend machen: Verpflegungskosten am Flughafen, Hotelübernachtung bei Übernacht-Verspätung, Transport zwischen Flughafen und Hotel, Telefon- und Internetkosten für notwendige Kommunikation, sowie Kosten für verpasste Anschlussleistungen (z.B. nicht nutzbare Hotelnacht am Zielort). Wichtig: Alle Belege aufbewahren und die Ausgaben im angemessenen Rahmen halten. Luxusausgaben werden in der Regel nicht erstattet.

Welche Dokumente brauche ich für den Entschädigungsantrag?

Für einen vollständigen Entschädigungsantrag benötigen Sie: Buchungsbestätigung (E-Mail oder Rechnung mit Buchungscode), Boarding-Pass oder Ersatznachweis, Nachweis der Verspätung (Foto der Anzeigetafel, schriftliche Airline-Bestätigung oder Flugdaten), Ihre Personalien und Bankverbindung für die Auszahlung, sowie alle Belege für zusätzliche Kosten. Bei Buchung über Yildirim Flugreisen reicht uns eine kurze WhatsApp-Nachricht – wir haben Ihre Buchungsdaten bereits vorliegen.

Flug verspätet: Ab wann gibt es Betreuung (Essen/Hotel)?

Die Airline muss Ihnen Betreuungsleistungen ab folgenden Wartezeiten bereitstellen: Ab 2 Stunden (Kurzstrecke bis 1.500 km): Getränke und Snacks. Ab 3 Stunden (Mittelstrecke 1.500–3.500 km): Mahlzeiten und Erfrischungen. Ab 4 Stunden (Langstrecke über 3.500 km): Mahlzeiten, Getränke und 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails. Bei Übernacht-Verspätung: Hotel und Transfer. Diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig von der Ursache der Verspätung zu – auch bei außergewöhnlichen Umständen.

Gilt die EU-Verordnung 261/2004 auch bei Codeshare-Flügen?

Ja. Bei Codeshare-Flügen ist entscheidend, welche Airline den Flug tatsächlich durchführt (Operating Carrier). Wenn Sie bei Lufthansa buchen, der Flug aber von Turkish Airlines durchgeführt wird, ist Turkish Airlines für die Entschädigung verantwortlich. Startet der Codeshare-Flug ab einem EU-Flughafen, gilt die EU-Verordnung 261/2004 in jedem Fall. Prüfen Sie auf Ihrem Boarding-Pass, welche Airline als „operated by“ angegeben ist – das ist Ihr Ansprechpartner.

Was ist bei „außergewöhnlichen Umständen“?

Wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist, entfällt der Anspruch auf die pauschale Entschädigung (250–600 €). Allerdings behalten Sie weiterhin Ihren Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Hotel) und auf Erstattung oder Umbuchung. Airlines berufen sich häufig pauschal auf außergewöhnliche Umstände – oft zu Unrecht. Wir prüfen für Sie, ob die Begründung der Airline tatsächlich stichhaltig ist, denn die Beweislast liegt bei der Airline.

Wie berechne ich die tatsächliche Ankunftsverspätung?

Die Ankunftsverspätung berechnet sich aus der Differenz zwischen geplanter und tatsächlicher Ankunftszeit. Als Ankunftszeit gilt der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können – nicht das Aufsetzen auf der Landebahn. Wenn Ihr Flug planmäßig um 14:00 Uhr landen sollte und die Türen erst um 17:15 Uhr geöffnet werden, beträgt die Verspätung 3 Stunden und 15 Minuten – genug für einen Entschädigungsanspruch. Flugtracking-Tools wie Flightradar24 liefern präzise Ankunftsdaten.

Habe ich bei einer Pauschalreise auch Anspruch auf Entschädigung?

Ja. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt unabhängig davon, ob Sie einen Einzelflug oder eine Pauschalreise gebucht haben. Bei Pauschalreisen haben Sie sogar einen doppelten Schutz: Zum einen den Entschädigungsanspruch gegen die Airline nach EU 261/2004, zum anderen einen möglichen Reisepreisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter nach dem Pauschalreiserecht (§ 651i BGB). Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen, dürfen aber insgesamt nicht zu einer Überkompensation führen.

Was steht mir bei mehr als 3 Stunden Verspätung zu?

Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei EU-Flügen über 1.500 km und Nicht-EU-Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € bei Nicht-EU-Flügen über 3.500 km. Zusätzlich: Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, ggf. Hotel), Erstattung oder alternative Beförderung bei Verspätungen ab 5 Stunden, sowie Erstattung nachweisbarer Zusatzkosten.

Kann ich die Entschädigung auch direkt bei der Airline einfordern?

Ja, Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline einfordern. Viele Airlines haben Online-Formulare auf ihren Websites. Allerdings lehnen Airlines Ansprüche häufig zunächst ab oder reagieren gar nicht. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung: Wir kommunizieren mit der Airline, kennen die gängigen Ablehnungsgründe und können einschätzen, ob eine Schlichtungsstelle (SÖP) oder weitere Schritte sinnvoll sind. Unsere Erstprüfung ist kostenlos.

Muss die Airline bei langer Verspätung ein Hotel stellen?

Ja. Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird oder die Verspätung eine Übernachtung erfordert, muss die Airline Ihnen ein Hotel und den Transfer dorthin kostenlos bereitstellen. Dieses Recht gilt unabhängig von der Ursache der Verspätung – also auch bei außergewöhnlichen Umständen. Falls die Airline kein Hotel organisiert, buchen Sie selbst eine angemessene Unterkunft und bewahren die Rechnung auf. Die Kosten müssen Ihnen erstattet werden.

Was passiert, wenn die Airline meinen Antrag ablehnt?

Wenn die Airline Ihren Antrag ablehnt, haben Sie mehrere Optionen: 1. Schlichtungsstelle – Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) vermittelt kostenlos zwischen Ihnen und der Airline. 2. Durchsetzung über uns – Wir prüfen die Ablehnung und setzen Ihren Anspruch professionell durch. 3. Rechtsweg – Als letztes Mittel können Sie über ein Amtsgericht klagen; bei Flugreisen ist das Gericht am Abflug- oder Zielort zuständig. Viele Airlines lenken nach einem professionellen Schreiben ein.

Wie läuft die Durchsetzung mit Yildirim Flugreisen ab?

Der Ablauf ist unkompliziert: 1. Sie schicken uns Ihre Buchungsbestätigung und den Verspätungsnachweis per WhatsApp oder E-Mail. 2. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und teilen Ihnen das Ergebnis mit. 3. Nach Ihrer Freigabe kommunizieren wir mit der Airline und setzen die Entschädigung durch. 4. Nach erfolgreicher Durchsetzung überweisen wir Ihnen den Betrag. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Airline.

Was kostet die Hilfe von Yildirim Flugreisen?

Die Erstprüfung Ihres Anspruchs ist kostenlos und unverbindlich. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine Provision auf die erhaltene Entschädigung. Wenn wir keine Entschädigung für Sie durchsetzen können, entstehen Ihnen keine Kosten. Das bedeutet für Sie: kein finanzielles Risiko. Bei Kunden, die ihre Reise über uns gebucht haben, kümmern wir uns im Rahmen unseres Concierge-Service besonders schnell und persönlich.

Wie schnell bekomme ich meine Entschädigung ausgezahlt?

Die Dauer hängt von der Airline ab. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung 4 bis 8 Wochen nach Einreichung. Manche Airlines zahlen innerhalb von 2 Wochen, andere verzögern bewusst. Bei Einschaltung einer Schlichtungsstelle kann es 3 bis 6 Monate dauern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses per WhatsApp auf dem Laufenden und informieren Sie sofort, wenn die Zahlung eingeht. Bei dringenden Fällen setzen wir Fristen, um den Prozess zu beschleunigen.

Wie lange dauert Erstattung oder Entschädigung typischerweise?

Es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Erstattung des Ticketpreises (bei Flugausfall oder Verspätung über 5 Stunden, wenn Sie nicht mehr fliegen möchten) muss die Airline innerhalb von 7 Tagen leisten. Die Entschädigung (250–600 € pauschal) hat keine gesetzliche Frist, dauert aber in der Praxis 4–8 Wochen. Wenn die Airline nicht zahlt, können wir über eine Schlichtungsstelle oder anwaltlich vorgehen. Je schneller Sie Ihren Anspruch einreichen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld.

Welche Infos soll ich Ihnen schicken, wenn ich bei Ihnen gebucht habe?

Wenn Sie über Yildirim Flugreisen gebucht haben, reicht uns eine kurze WhatsApp-Nachricht mit: Ihrem Namen, der betroffenen Flugstrecke und dem Datum des Fluges. Ihre Buchungsdaten haben wir bereits in unserem System – Sie müssen keine Buchungsbestätigung suchen. Hilfreich, aber nicht zwingend: ein Foto der Anzeigetafel oder eine schriftliche Bestätigung der Verspätung. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Muss ich mir das alles merken?

Nein. Laden Sie sich unsere kostenlose Checkliste Flugverspätung als PDF herunter – dort finden Sie alle Schritte, Fristen und wichtigen Kontaktdaten auf einen Blick. Oder noch einfacher: Schreiben Sie uns per WhatsApp, wenn Ihr Flug verspätet ist. Wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist, welche Nachweise Sie brauchen und ob ein Entschädigungsanspruch besteht. Unser Team ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch erreichbar.

Gilt der Anspruch auch bei Billigfliegern und Charterflügen?

Ja, uneingeschränkt. Die EU-Verordnung 261/2004 unterscheidet nicht zwischen Linienflügen, Billigfliegern und Charterflügen. Ob Ryanair, SunExpress, Pegasus, Corendon oder ein anderer Charterflieger – der Entschädigungsanspruch besteht bei allen Airlines gleich. Auch bei Flügen, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, gilt die Verordnung. Entscheidend ist nur, dass der Flug von einem EU-Flughafen startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird.

Sind die Inhalte Rechtsberatung?

Nein. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls auf Basis unserer Erfahrung mit Fluggastrechten und der EU-Verordnung 261/2004. Für eine rechtsverbindliche Beratung empfehlen wir, einen Fachanwalt für Reiserecht zu konsultieren. Unsere Stärke: Wir kennen die Praxis am Flughafen und die Abläufe mit den Airlines – und helfen Ihnen, Ihre Rechte effizient durchzusetzen.

Warum Sie hier richtig sind

  • Wir kennen die Praxis am Flughafen und die Abläufe mit Airlines & Veranstaltern.
  • Wir unterstützen bei der Kommunikation und sagen klar, was als Nächstes zu tun ist.
  • Transparenz: Wir geben eine erste Einschätzung – Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
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