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Reisehilfe · Übersicht

Etwas ist passiert? Das sind Ihre Rechte

Alle Seiten zu Flugverspätung, Flugausfall, verpasstem Anschluss, Gepäck, Storno und Umbuchung, mit Checklisten und Mustertexten zum Herunterladen.

Kurz gesagt

Bei Flugverspätung und Annullierung ab einem EU-Flughafen regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 € pro Person, bei Gepäckverlust das Montrealer Übereinkommen. Anzeigefristen: Gepäckschaden 7 Tage, verspätetes Gepäck 21 Tage. Haben Sie über uns gebucht, unterstützen wir Sie danach bei Unterlagen und Formularen.

Wobei wir helfen, wobei nicht

  • Bei Reisen, die Sie über uns gebucht haben, unterstützen wir Sie auch nach der Buchung – zum Beispiel bei der Zusammenstellung von Unterlagen, beim Ausfüllen von Reklamationsformularen und bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Leistungsträger.
  • Haben Sie woanders gebucht, nutzen Sie die Checklisten und Mustertexte dieser Seite; welche Angaben in das Formular der Airline gehören, sagen wir Ihnen auf Nachfrage, abschicken müssen Sie es selbst.
  • Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor. Lehnt die Airline ab oder antwortet sie zwei Monate nicht, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. der nächste Schritt, für Verbraucher kostenfrei.

Welche Regel gilt bei welchem Problem?

Flugverspätung, Annullierung und verpasster Anschluss fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Gepäck unter das Montrealer Übereinkommen, Storno und Hotelmängel unter das BGB. Was Sie in den ersten Minuten sichern müssen, steht auf jeder Unterseite oben; hier die Grundlage je Problem.

Rechtsgrundlage je Reiseproblem
Problem Grundlage Was in Betracht kommt Frist
Flugverspätung ab 3 Stunden am Endziel Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 6, 7, 9 250, 400 oder 600 € pro Person, Betreuung ab 2 bis 4 Stunden je nach Strecke 3 Jahre ab Jahresende
Flug annulliert Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5, 7, 8 Erstattung binnen 7 Tagen oder Ersatzflug, dazu Ausgleichszahlung bei Mitteilung unter 14 Tagen 3 Jahre ab Jahresende
Anschlussflug verpasst (eine Buchung) Verordnung (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung Ausgleichszahlung nach Verspätung am Endziel, Betreuung 3 Jahre ab Jahresende
Gepäck verloren, verspätet, beschädigt Montrealer Übereinkommen, Art. 17, 22, 31 Ersatz bis 1.519 Sonderziehungsrechte pro Person Schaden 7 Tage, Verspätung 21 Tage nach Erhalt
Selbst stornieren oder umbuchen Tarifbedingungen der Airline; bei Pauschalreisen § 651h BGB Erstattung nach Tarif; bei Pauschalreisen Rücktritt jederzeit gegen Entschädigung vor Reisebeginn
Hotelmangel bei Pauschalreise §§ 651i–651o BGB Abhilfe, Minderung, Schadensersatz Mangel sofort anzeigen; Verjährung 2 Jahre (§ 651j)
Transfer ausgefallen (Pauschalreise) § 651k Abs. 2 BGB Ersatz der erforderlichen Taxikosten, Minderung Mangel sofort anzeigen

Verspätung, Ausfall oder Gepäck?

Ein bis zwei Sätze, was passiert ist, dazu Flugnummer und Datum. Wir sagen Ihnen, welche Regeln gelten und was Sie als Nächstes sichern.

Nachricht per WhatsApp jederzeit möglich. Öffnungszeiten: Mo–⁠Fr 10–⁠18 Uhr, Sa 10–⁠15 Uhr.

Häufige Fragen

Muss ich bei Yildirim Flugreisen gebucht haben, um die Checklisten zu nutzen?

Nein. Die PDFs stehen allen offen. Wer bei uns gebucht hat, schickt uns eine kurze Nachricht; die Buchung liegt uns vor, und wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung von Unterlagen, beim Ausfüllen von Reklamationsformularen und bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Leistungsträger. Wer woanders gebucht hat, arbeitet die Checkliste ab und nutzt die Mustertexte.

Warum sind Quittungen und Fotos so wichtig?

Airline, Veranstalter und Schlichtungsstelle erstatten Auslagen nur gegen Beleg und prüfen Zeiten anhand von Nachweisen. Ein Foto der Anzeigetafel mit Uhrzeit, die Bordkarte und die Quittung für das Essen am Flughafen entscheiden später über die Höhe der Erstattung.

Was gilt bei Hotelmängeln oder einem ausgefallenen Transfer?

Bei Pauschalreisen melden Sie den Mangel sofort der Reiseleitung oder dem Veranstalter und geben ihm die Gelegenheit zur Abhilfe; erst dann kommt eine Minderung nach § 651m BGB in Betracht. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und den Zustand mit Fotos. Die Schritte vor Ort stehen auf unseren Seiten zu Hotelmängeln und Transferproblemen.

Checklisten und Mustertexte

Quellen und Stand

2 Quellen, geprüft am
  1. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte (EUR-Lex)Gesetz · Stand in Kraft seit 17.02.2005, Abruf 25.09.2026
  2. Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (früher söp) – FluggastrechteSchlichtungsstelle · Stand Abruf 25.09.2026

Regeln, Tarife und Bedingungen ändern sich ohne Vorankündigung; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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