Reisen · Versicherungen
Welche Reiseversicherung ist wofür da?
Was Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandsreisekranken- und Reisegepäckversicherung zahlen, was nicht und wann Sie sie abschließen.
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Kurz gesagt
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können; die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt, was die gesetzliche Krankenkasse im Ausland nicht übernimmt, etwa den Rücktransport. Was genau versichert ist, steht in den Bedingungen der Police.
Reiseversicherungen decken unterschiedliche Risiken ab: Die Rücktrittsversicherung gilt vor der Reise, Abbruch-, Kranken- und Gepäckversicherung gelten unterwegs. Welche Leistungen Ihr Vertrag enthält, steht in den Versicherungsbedingungen, nicht im Namen des Tarifs. Die Tabelle zeigt, was die Versicherungsarten typischerweise abdecken.
Welche Reiseversicherung deckt was ab?
| Versicherung | Zahlt meist | Zahlt meist nicht | Wann abschließen |
|---|---|---|---|
| Reiserücktritt | Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können, etwa unerwarteter schwerer Erkrankung | Vorerkrankungen, beim Abschluss absehbare Gründe, Gründe, die nicht in den Bedingungen stehen | bei der Buchung; später nur bis zur Frist der Bedingungen |
| Reiseabbruch | nicht genutzte Reiseleistungen und Mehrkosten der Rückreise, wenn Sie aus versichertem Grund abbrechen | Abbruch ohne versicherten Grund; Mängel der Reise, für die der Veranstalter haftet | zusammen mit der Rücktrittsversicherung, vor Reisebeginn |
| Auslandsreisekranken | Behandlung im Ausland, auch privat, Zuzahlungen und Rücktransport, jeweils laut Bedingungen | Behandlungen, die schon vor der Reise geplant waren; Reisen über die Höchstdauer hinaus | vor der Abreise |
| Reisegepäck | Verlust oder Beschädigung des Gepäcks bis zur Versicherungssumme, oft mit Grenzen für Wertsachen | Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen und Verlieren von Gepäck | vor der Abreise |
Die Verbraucherzentrale nennt die Auslandsreisekrankenversicherung den wichtigsten Schutz im Urlaub, weil die gesetzliche Kasse im Ausland Lücken hat, etwa beim Rücktransport. Die Reisegepäckversicherung bietet nach ihrer Einschätzung für den Beitrag nur wenig Schutz (Stand 18.03.2026).
Was gilt beim Abschluss und im Schadenfall?
Vor dem Abschluss erhalten Sie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mit den wichtigsten Leistungen und Ausschlüssen (§ 66 VVG). Verbindlich sind die Versicherungsbedingungen. Tritt der Versicherungsfall ein, zeigen Sie ihn dem Versicherer unverzüglich an (§ 30 VVG); die Bedingungen können dafür weitere Pflichten und Fristen festlegen.
Reiseversicherungen vermitteln wir auf Wunsch zusammen mit einer Reise, die Sie bei uns buchen. Bei Pauschalreisen bieten wir Ihnen eine an; ob Sie sie abschließen, entscheiden Sie. Dabei handeln wir im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO; das Gesetz erlaubt diese Vermittlung als Ergänzung zu einer bei uns gebuchten Reise.
Die Beratungspflichten für Versicherungsvermittler nach § 61 VVG gelten dafür nicht (§ 66 VVG). Ob der Versicherer zahlt, entscheidet der Versicherer.
Frage zu Ihrer Reise?
Schreiben Sie uns Reiseziel und Termin. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind die Bedingungen des Versicherers.
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