Flugverspätung? Entschädigung bis 600 € sichern
Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004 – Schritt für Schritt erklärt, mit Hilfe bei den Unterlagen.
Pappelstraße 30, Bremen-NeustadtDeutsch, Türkisch und EnglischReklamation ohne Provision
Jedes Jahr sind Millionen Fluggäste in der EU von Verspätungen betroffen. Allein an deutschen Flughäfen wie Bremen, Hamburg und Hannover kommt es regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen – besonders auf beliebten Strecken in die Türkei, nach Griechenland und Spanien. Die EU-Verordnung 261/2004 (auch Fluggastrechteverordnung genannt) schützt Passagiere bei Verspätungen ab 3 Stunden mit pauschalen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis und gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die Verordnung gilt gleichermaßen für Linienflüge, Billigflieger und Charterflüge – ob Ryanair, Lufthansa, SunExpress oder Pegasus.
Als Concierge-Reisebüro in Bremen begleitet Yildirim Flugreisen Sie durch die Situation – persönlich und auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Unser Team kennt die Abläufe mit Airlines wie SunExpress, Turkish Airlines, Pegasus und allen großen europäischen Fluggesellschaften. Wir erklären Ihnen, welche Regeln für Ihren Flug gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, leiten wir Ihre Reklamation an die Airline weiter und halten den Bearbeitungsstand nach – eine kurze WhatsApp-Nachricht genügt, da Ihre Buchungsdaten bereits in unserem System vorliegen.
Entschädigung nach Flugstrecke
Ihre Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab – nicht vom Ticketpreis.Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen kommt die Ausgleichszahlung in Betracht – sofern die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweist.250 bis 600 Euro pro Person und pro Flug – Kinder mit eigenem Sitzplatz eingeschlossen.Verpflegung und Hotel übernimmt die Airline zusätzlich zur Entschädigung.Fall schildern per WhatsApp – wir erklären Ihnen, welche Regeln für Ihren Flug gelten.
Die Entschädigung nach EU 261/2004 ist eine pauschale Ausgleichszahlung, die unabhängig von Ihrem tatsächlichen Schaden gezahlt wird. Sie müssen keinen finanziellen Nachteil nachweisen – die Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen löst den Anspruch aus, sofern die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweist. Die Flugstrecke wird als Großkreisentfernung (kürzeste Verbindung zwischen Abflug- und Zielflughafen) berechnet. Bei Umsteigeverbindungen zählt die Gesamtstrecke vom ersten Abflugort bis zum Endziel.
| Flugstrecke | Beispiel ab Bremen | Entschädigung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | London, Wien, Rom | 250 € |
| innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle Flüge von 1.500 bis 3.500 km | Mallorca, Istanbul, Antalya | 400 € |
| über 3.500 km außerhalb der EU | Dubai, New York | 600 € |
Wichtig für Reisende ab Bremen: Viele Strecken ab Bremen führen über ein Drehkreuz wie Frankfurt, München, Amsterdam oder Istanbul. Für die Einstufung zählt die Gesamtstrecke bis zum Endziel, nicht der einzelne Teilflug. Ein Flug nach Antalya mit Umstieg gilt damit als Strecke von rund 2.500 Kilometern und fällt in die 400-Euro-Kategorie.
Ein häufiges Missverständnis: Die Entschädigung steht Ihnen auch bei Pauschalreisen zu. Zusätzlich können Sie bei erheblichen Verspätungen eine Reisepreisminderung beim Veranstalter nach § 651m BGB geltend machen. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander, dürfen jedoch zusammen nicht zu einer Überkompensation führen. Bei Codeshare-Flügen richtet sich der Anspruch immer gegen die tatsächlich durchführende Airline (Operating Carrier), nicht gegen die Airline, bei der Sie gebucht haben.
Bis 1.500 km Flugstrecke: 250 € Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stunden – innerhalb wie außerhalb der EU.
1.500–3.500 km Flugstrecke: 400 € Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stunden, ebenso für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km.
Über 3.500 km Flugstrecke: 600 € Entschädigung ab 4 Stunden Ankunftsverspätung, bei 3 bis 4 Stunden 300 €.
Wenn Sie nicht fliegen möchten: Storno- und Umbuchungsregeln, mögliche Erstattung und worauf Sie vor der Entscheidung achten sollten.
Die Verordnung gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen und für EU-Airlines auf dem Weg in die EU – für Linienflug, Charter und Billigflieger gleichermaßen.
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streiks der Flugsicherung entfällt die Ausgleichszahlung. Den Nachweis führt die Airline – Verpflegung und Betreuung stehen Ihnen weiterhin zu.
Bei Übernachtungsbedarf: Hotelgutschein am Gate sichern und Belege aufbewahren – damit eine Minderung/Erstattung später überhaupt möglich ist
Lassen Sie sich die Verspätung am Gate schriftlich bestätigen – das ist der wichtigste Nachweis für Ihre Forderung
Wir stellen Ihre Unterlagen zusammen. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, leiten wir Ihre Reklamation an die Airline weiter und halten den Stand nach.
4 Schritte bei Flugverspätung
So sichern Sie Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung 261/2004
Der entscheidende Moment ist die tatsächliche Ankunftszeit – definiert als der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können. Nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, nicht das Erreichen der Parkposition. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil C-452/13) ist verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und stärkt die Position der Fluggäste erheblich.
Nutzen Sie Flugtracking-Apps wie Flightradar24 oder die App Ihrer Airline, um die exakten Ankunftszeiten zu dokumentieren. Screenshots dieser Daten sind vor Schlichtungsstellen und Gerichten als Beweis anerkannt. Besonders bei Verspätungen knapp über der 3-Stunden-Grenze kann eine minutengenaue Dokumentation den Unterschied zwischen 0 Euro und bis zu 600 Euro Entschädigung ausmachen. Bewahren Sie auch alle SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen der Airline zur Verspätung auf – diese dienen als zusätzliche Beweismittel.
Verspätung dokumentieren
• Verspätungsdauer notieren, Anzeigetafel fotografieren
Boarding-Pass sichern
• Bordkarte und Buchungsbestätigung aufbewahren – als Original, Foto oder Screenshot
Bestätigungen einholen
• Schriftliche Bestätigung der Verspätung und des Grundes von der Airline einholen
Kosten belegen
• Quittungen für Verpflegung, Hotel und Transport aufbewahren
Ihre Rechte bei Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung stehen Ihnen je nach Wartezeit verschiedene Leistungen zu:
Hinweis: Dies sind nur Beispiele – die tatsächlichen Optionen hängen z.B. von Route, Ursache und Belegen ab.
So unterstützen wir Sie
Von der ersten Nachricht bis zur Antwort der Airline – so begleiten wir Sie:
Mit unserer Erfahrung als SunExpress-Partner und Reisebüro mit Branchenexpertise kennen wir die Abläufe der Airlines. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören ein technischer Defekt im normalen Betrieb oder ein Streik der eigenen Belegschaft nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Viele Airlines lehnen Entschädigungsanträge dennoch zunächst pauschal ab oder reagieren gar nicht – in der Hoffnung, dass Fluggäste aufgeben. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken: Die Beweislast für außergewöhnliche Umstände liegt bei der Airline, und mit der Schlichtungsstelle steht Ihnen ein kostenfreier nächster Schritt offen.
Unser Ablauf ist unkompliziert: Sie senden uns Ihre Buchungsbestätigung und den Verspätungsnachweis – am einfachsten per WhatsApp. Wir ordnen die Unterlagen und sagen Ihnen, welche Angaben in das Formular der Airline gehören. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, reichen wir die Reklamation bei der Airline ein und halten den Bearbeitungsstand nach – ein kurzer Hinweis per WhatsApp genügt, die Buchungsdaten liegen uns vor. Das ist für Sie provisionsfrei: Die Ausgleichszahlung geht in voller Höhe an Sie.
Sollte die Airline den Anspruch ablehnen oder nicht antworten, ist die Schlichtung der nächste Schritt: Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. in Berlin – früher unter dem Namen söp bekannt – vermittelt für Verbraucher kostenlos zwischen Fluggast und Airline. Den Antrag stellen Sie selbst, wir zeigen Ihnen den Weg dorthin; nach einer Ablehnung sofort, bleibt die Airline ohne Antwort, nach zwei Monaten. 2025 dauerte ein Verfahren dort im Schnitt 125 Tage. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Falls nennen wir Ihnen auf Wunsch einen Fachanwalt für Reiserecht. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, halten wir den Bearbeitungsstand nach und informieren Sie per WhatsApp.
Hinweis: Der Anspruch hängt von der Flugstrecke, Verspätungsdauer und Ursache ab.
Wichtige Unterlagen & Nachweise
Diese Checklisten helfen Ihnen bei einer Flugverspätung: Rechte, Fristen, Dokumentation und die Schritte vor Ort. Haben Sie bei uns gebucht, genügt eine WhatsApp-Nachricht – Ihre Buchungsdaten liegen uns vor, wir leiten Ihre Reklamation an die Airline weiter und halten den Stand nach.
Die sorgfältige Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Reklamation Ihrer Fluggastrechte. Beginnen Sie bereits am Flughafen: Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der angezeigten Verspätung und bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung von Verspätung und Grund. Diese Nachweise sind besonders wertvoll, wenn die Airline später außergewöhnliche Umstände behauptet.
Für Ihren Entschädigungsantrag benötigen Sie: die Buchungsbestätigung mit Buchungscode (PNR), Ihren Boarding-Pass oder eine alternative Reisebestätigung, einen Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit sowie Belege für alle durch die Verspätung entstandenen Zusatzkosten. Die Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Wir empfehlen, den Anspruch so früh wie möglich einzureichen, da Beweismittel und Flugdaten mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.
Die folgenden 25 Fragen und Antworten decken alle wichtigen Aspekte rund um Fluggastrechte, Entschädigungsansprüche und den Ablauf bei Verspätungen ab. Von der Rechtsgrundlage über außergewöhnliche Umstände bis hin zum Antrag bei der Airline – hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihren Entschädigungsanspruch benötigen. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns per WhatsApp oder telefonisch in unserem Büro in der Pappelstraße 30 in Bremen.
Flugverspätung
Airline
Häufig gestellte Fragen zur Flugverspätung
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004, wenn Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt. Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit (Öffnung der Flugzeugtüren), nicht die geplante Abflugzeit. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung: Der Flug startete von einem EU-Flughafen oder wurde von einer EU-Airline durchgeführt, und die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Welche Fluggesellschaften müssen Entschädigung zahlen?
Alle Airlines, die Flüge ab einem EU-Flughafen durchführen, sind zur Entschädigung verpflichtet – auch Nicht-EU-Airlines wie Turkish Airlines, Emirates oder United Airlines. Bei Flügen in die EU gilt die Verordnung nur, wenn die durchführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Das betrifft Linienflüge, Charterflüge und Billigflieger gleichermaßen. Entscheidend ist immer die Operating Carrier (tatsächlich durchführende Airline), nicht die Airline, bei der Sie gebucht haben.
Was sind außergewöhnliche Umstände, bei denen keine Entschädigung gezahlt wird?
Außergewöhnliche Umstände nach EU 261/2004 liegen vor, wenn die Airline die Verspätung nicht beeinflussen konnte. Dazu zählen: schwere Unwetter, Vulkanausbrüche, Streiks der Flugsicherung, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und versteckte Herstellungsfehler am Flugzeug. Kein außergewöhnlicher Umstand sind: technische Defekte durch mangelnde Wartung, Personalengpässe der Airline, IT-Ausfälle und airline-interne Streiks. Im Zweifel muss die Airline beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen – nicht der Passagier.
Wie lange habe ich Zeit, meine Entschädigung einzufordern?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 15. März 2024 kann also bis zum 31. Dezember 2027 geltend gemacht werden. In anderen EU-Ländern gelten teils abweichende Fristen – in Belgien beispielsweise nur 1 Jahr, in Frankreich 5 Jahre. Wir empfehlen, den Anspruch so früh wie möglich einzureichen, da Beweismittel und Flugdaten mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.
Was sollte ich direkt am Flughafen bei Verspätung tun?
Drei Sofortmaßnahmen am Flughafen: 1. Dokumentieren – Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätung und notieren Sie die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit. 2. Bestätigung einholen – Lassen Sie sich die Verspätung und den Grund am Gate oder Schalter schriftlich bestätigen. 3. Belege aufbewahren – Sammeln Sie alle Quittungen für Verpflegung, Getränke, Hotel und Transport, die durch die Verspätung entstanden sind. Diese Nachweise sind entscheidend für Ihren späteren Entschädigungsanspruch.
Welche Beweise sollte ich bei Flugverspätung sichern?
Sichern Sie folgende Beweise: Boarding-Pass und Buchungsbestätigung (als Original oder Screenshot), Fotos der Anzeigetafel mit der angezeigten Verspätung und Uhrzeit, schriftliche Bestätigung der Airline über Verspätung und Grund, Quittungen für alle Ausgaben (Essen, Hotel, Taxi), und falls vorhanden Screenshots von Airline-Apps oder Flugtracking-Seiten wie Flightradar24. Je mehr Nachweise Sie sammeln, desto stärker ist Ihre Position bei der Reklamation.
Welche Kosten kann ich bei Flugverspätung erstattet bekommen?
Neben der pauschalen Entschädigung (250–600 €) können Sie zusätzlich folgende Kosten geltend machen: Verpflegungskosten am Flughafen, Hotelübernachtung bei Übernacht-Verspätung, Transport zwischen Flughafen und Hotel, Telefon- und Internetkosten für notwendige Kommunikation, sowie Kosten für verpasste Anschlussleistungen (z.B. nicht nutzbare Hotelnacht am Zielort). Wichtig: Alle Belege aufbewahren und die Ausgaben im angemessenen Rahmen halten. Luxusausgaben werden in der Regel nicht erstattet.
Welche Dokumente brauche ich für den Entschädigungsantrag?
Für einen vollständigen Entschädigungsantrag benötigen Sie: Buchungsbestätigung (E-Mail oder Rechnung mit Buchungscode), Boarding-Pass oder Ersatznachweis, Nachweis der Verspätung (Foto der Anzeigetafel, schriftliche Airline-Bestätigung oder Flugdaten), Ihre Personalien und Bankverbindung für die Auszahlung, sowie alle Belege für zusätzliche Kosten. Bei Buchung über Yildirim Flugreisen reicht uns eine kurze WhatsApp-Nachricht – wir haben Ihre Buchungsdaten bereits vorliegen.
Flug verspätet: Ab wann gibt es Betreuung (Essen/Hotel)?
Die Airline muss Ihnen Betreuungsleistungen ab folgenden Wartezeiten bereitstellen: Ab 2 Stunden (Kurzstrecke bis 1.500 km): Getränke und Snacks. Ab 3 Stunden (Mittelstrecke 1.500–3.500 km): Mahlzeiten und Erfrischungen. Ab 4 Stunden (Langstrecke über 3.500 km): Mahlzeiten, Getränke und 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails. Bei Übernacht-Verspätung: Hotel und Transfer. Diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig von der Ursache der Verspätung zu – auch bei außergewöhnlichen Umständen.
Gilt die EU-Verordnung 261/2004 auch bei Codeshare-Flügen?
Ja. Bei Codeshare-Flügen ist entscheidend, welche Airline den Flug tatsächlich durchführt (Operating Carrier). Wenn Sie bei Lufthansa buchen, der Flug aber von Turkish Airlines durchgeführt wird, ist Turkish Airlines für die Entschädigung verantwortlich. Startet der Codeshare-Flug ab einem EU-Flughafen, gilt die EU-Verordnung 261/2004 in jedem Fall. Prüfen Sie auf Ihrem Boarding-Pass, welche Airline als „operated by“ angegeben ist – das ist Ihr Ansprechpartner.
Was ist bei „außergewöhnlichen Umständen“?
Wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist, entfällt der Anspruch auf die pauschale Entschädigung (250–600 €). Allerdings behalten Sie weiterhin Ihren Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Hotel) und auf Erstattung oder Umbuchung. Airlines berufen sich häufig pauschal auf außergewöhnliche Umstände – oft zu Unrecht. Die Beweislast liegt bei der Airline: Sie muss belegen, dass der Umstand vorlag und auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht zu vermeiden war. Ob das gelingt, klärt im Streitfall die Schlichtungsstelle oder ein Gericht.
Wie berechne ich die tatsächliche Ankunftsverspätung?
Die Ankunftsverspätung berechnet sich aus der Differenz zwischen geplanter und tatsächlicher Ankunftszeit. Als Ankunftszeit gilt der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können – nicht das Aufsetzen auf der Landebahn. Wenn Ihr Flug planmäßig um 14:00 Uhr landen sollte und die Türen erst um 17:15 Uhr geöffnet werden, beträgt die Verspätung 3 Stunden und 15 Minuten – die Schwelle für eine Ausgleichszahlung ist damit überschritten. Flugtracking-Tools wie Flightradar24 liefern präzise Ankunftsdaten.
Habe ich bei einer Pauschalreise auch Anspruch auf Entschädigung?
Ja. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt unabhängig davon, ob Sie einen Einzelflug oder eine Pauschalreise gebucht haben. Bei Pauschalreisen haben Sie sogar einen doppelten Schutz: Zum einen den Entschädigungsanspruch gegen die Airline nach EU 261/2004, zum anderen einen möglichen Reisepreisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter nach dem Pauschalreiserecht (§ 651m BGB). Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen, dürfen aber insgesamt nicht zu einer Überkompensation führen.
Was steht mir bei mehr als 3 Stunden Verspätung zu?
Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei EU-Flügen über 1.500 km und Nicht-EU-Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € bei Nicht-EU-Flügen über 3.500 km. Zusätzlich: Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, ggf. Hotel), Erstattung oder alternative Beförderung bei Verspätungen ab 5 Stunden, sowie Erstattung nachweisbarer Zusatzkosten.
Kann ich die Entschädigung auch direkt bei der Airline einfordern?
Ja, Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline einfordern – das ist der übliche Weg, und die Ausgleichszahlung geht dann ohne Abzug an Sie. Viele Airlines haben Online-Formulare auf ihren Websites; wir gehen das Formular mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Angaben und Unterlagen hineingehören. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, reichen wir die Reklamation auf Wunsch in Ihrem Namen ein und halten den Stand nach. Lehnt die Airline ab oder reagiert sie nicht, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr der nächste Schritt.
Muss die Airline bei langer Verspätung ein Hotel stellen?
Ja. Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird oder die Verspätung eine Übernachtung erfordert, muss die Airline Ihnen ein Hotel und den Transfer dorthin kostenlos bereitstellen. Dieses Recht gilt unabhängig von der Ursache der Verspätung – also auch bei außergewöhnlichen Umständen. Falls die Airline kein Hotel organisiert, buchen Sie selbst eine angemessene Unterkunft und bewahren die Rechnung auf. Die Kosten müssen Ihnen erstattet werden.
Was passiert, wenn die Airline meinen Antrag ablehnt?
Wenn die Airline Ihren Antrag ablehnt, haben Sie mehrere Optionen: 1. Schlichtungsstelle – Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (früher söp) vermittelt kostenlos zwischen Ihnen und der Airline; den Antrag stellen Sie selbst, wir zeigen Ihnen den Weg dorthin. 2. Fachanwalt für Reiserecht – für eine rechtliche Bewertung der Ablehnung; auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Kanzlei. 3. Rechtsweg – Als letztes Mittel können Sie über ein Amtsgericht klagen; bei Flugreisen ist das Gericht am Abflug- oder Zielort zuständig.
Wie läuft die Unterstützung durch Yildirim Flugreisen ab?
Der Ablauf ist unkompliziert: 1. Sie schicken uns Ihre Buchungsbestätigung und den Verspätungsnachweis per WhatsApp oder E-Mail. 2. Wir erklären Ihnen, welche Regeln für Ihren Flug gelten, und stellen die Unterlagen zusammen. 3. Haben Sie bei uns gebucht, reichen wir die Reklamation auf Wunsch in Ihrem Namen bei der Airline ein und halten den Bearbeitungsstand nach. Haben Sie woanders gebucht, gehen wir das Airline-Formular gemeinsam durch – abschicken müssen Sie es selbst. 4. Die Airline zahlt direkt an Sie, in voller Höhe und ohne Abzug.
Was kostet die Hilfe von Yildirim Flugreisen?
Nichts. Unsere Unterstützung bei einer Flugverspätung ist für Sie provisionsfrei – wir behalten keinen Anteil der Entschädigung ein, die Ausgleichszahlung geht in voller Höhe an Sie. Kommerzielle Fluggastrechte-Portale behalten dagegen einen Teil der Zahlung ein. Bei Kunden, die ihre Reise über uns gebucht haben, gehört die Weiterleitung der Reklamation zu unserem Concierge-Service; haben Sie woanders gebucht, gehen wir das Formular der Airline mit Ihnen durch.
Wie schnell bekomme ich meine Entschädigung ausgezahlt?
Die Dauer hängt von der Airline ab; eine gesetzliche Frist für die Ausgleichszahlung gibt es nicht. Kommt es zur Schlichtung, dauerte ein Verfahren 2025 im Schnitt 125 Tage; rund 42 Prozent der Fälle wurden als frühe Einigung deutlich schneller erledigt. Die Zahlung geht direkt von der Airline an Sie. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, halten wir den Bearbeitungsstand bei der Airline nach und informieren Sie per WhatsApp.
Wie lange dauert Erstattung oder Entschädigung typischerweise?
Es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Erstattung des Ticketpreises (bei Flugausfall oder Verspätung über 5 Stunden, wenn Sie nicht mehr fliegen möchten) muss die Airline innerhalb von 7 Tagen leisten. Für die Ausgleichszahlung (250–600 € pauschal) nennt die Verordnung keine Frist. Wenn die Airline nicht zahlt, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten oder anwaltlich vorgehen – wir zeigen Ihnen den Weg. Je schneller Sie Ihren Anspruch einreichen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld.
Welche Infos soll ich Ihnen schicken, wenn ich bei Ihnen gebucht habe?
Wenn Sie über Yildirim Flugreisen gebucht haben, reicht uns eine kurze WhatsApp-Nachricht mit: Ihrem Namen, der betroffenen Flugstrecke und dem Datum des Fluges. Ihre Buchungsdaten haben wir bereits in unserem System – Sie müssen keine Buchungsbestätigung suchen. Hilfreich, aber nicht zwingend: ein Foto der Anzeigetafel oder eine schriftliche Bestätigung der Verspätung. Wir leiten Ihre Reklamation an die Airline weiter und halten den Bearbeitungsstand nach.
Muss ich mir das alles merken?
Nein. Laden Sie sich unsere kostenlose Checkliste Flugverspätung als PDF herunter – dort finden Sie alle Schritte, Fristen und wichtigen Kontaktdaten auf einen Blick. Oder noch einfacher: Schreiben Sie uns per WhatsApp, wenn Ihr Flug verspätet ist. Wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist, welche Nachweise Sie brauchen und welche Regeln für Ihren Flug gelten. Unser Team ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch erreichbar.
Gilt der Anspruch auch bei Billigfliegern und Charterflügen?
Ja, uneingeschränkt. Die EU-Verordnung 261/2004 unterscheidet nicht zwischen Linienflügen, Billigfliegern und Charterflügen. Ob Ryanair, SunExpress, Pegasus oder ein anderer Charterflieger – der Entschädigungsanspruch besteht bei allen Airlines gleich. Auch bei Flügen, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, gilt die Verordnung. Entscheidend ist nur, dass der Flug von einem EU-Flughafen startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird.
Sind die Inhalte Rechtsberatung?
Nein. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir sind ein Reisebüro, keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Inkassodienstleister. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor; auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Fachkanzlei für Reiserecht. Unsere Stärke: Wir kennen die Praxis am Flughafen und die Abläufe mit den Airlines, erklären Ihnen die Regeln und helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen.
