Koffer beschädigt? Ihre Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen

Wird Ihr aufgegebener Koffer beschädigt, haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen für den nachgewiesenen Schaden – bis 1.519 SZR (rund 1.800 €) je Reisenden. Voraussetzung: schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen nach Erhalt. Wir erklären die Regeln und stellen Ihre Unterlagen zusammen.

  • Koffer noch am Gepäckband prüfen und fotografieren – alle Seiten, Gepäckanhänger und Bordkarte im Bild
  • PIR am Schalter der Airline aufnehmen lassen – Kopie mit Vorgangsnummer mitnehmen
  • Schriftliche Schadensanzeige binnen 7 Tagen nach Gepäckerhalt absenden – sonst ist jede Klage ausgeschlossen
  • Unterlagen sichern – Gepäckabschnitt, Bordkarte, Kaufbeleg des Koffers, Kostenvoranschlag
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  • Unser Koffer ist am Gepäckband in Antalya beschädigt angekommen. Das Rad ist abgebrochen und die Schale hat einen Riss. Was sollen wir tun?
  • Danke für die Info ✅ Bitte gehen Sie noch vor dem Verlassen der Gepäckhalle zum Schalter der Airline und lassen Sie ein PIR aufnehmen – Kopie mitnehmen. Fotografieren Sie den Koffer vorher von allen Seiten, mit Gepäckanhänger im Bild. Danach melden Sie sich bei uns.
  • PIR ist aufgenommen? Gut. Schicken Sie uns Formular, Fotos und Gepäckabschnitt so schnell wie möglich per WhatsApp – die Anzeige muss binnen 7 Tagen abgesandt sein. Haben Sie bei uns gebucht, reichen wir sie auf Wunsch in Ihrem Namen bei der Airline ein und halten den Stand nach. Ein Ersatz geht in voller Höhe an Sie.

Ein eingedrückter Hartschalenkoffer, eine abgerissene Rolle, ein aufgerissener Reißverschluss: Wird aufgegebenes Gepäck beschädigt, haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999. Es gilt für internationale Flüge – etwa nach Antalya oder Istanbul, denn Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten – und über die EU-Verordnung 2027/97 auch für Inlandsflüge mit EU-Airlines. Die Airline haftet ohne Verschulden für Schäden, die entstehen, während sich der Koffer in ihrer Obhut befindet, also vom Check-in bis zum Gepäckband. Die Haftung ist auf 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisenden begrenzt, das sind rund 1.800 €. Ersetzt wird der nachgewiesene Schaden, nicht automatisch der Höchstbetrag.

Als Concierge-Reisebüro in der Bremer Neustadt begleiten wir Sie durch die Situation – persönlich, auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Wir erklären Ihnen, welche Regeln für Ihren Flug gelten, welche Unterlagen die Airline braucht und welche Frist Sie einhalten müssen. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, nehmen wir Ihre Schadensanzeige entgegen, leiten sie an die Airline weiter und halten den Bearbeitungsstand nach. Eine kurze Nachricht per WhatsApp genügt – Ihre Buchungsdaten liegen uns dann bereits vor.

Ihre Ansprüche bei beschädigtem Gepäck

Die Haftung der Airline ist nach Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens auf 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR) je Reisenden begrenzt – seit dem 28.12.2024, umgerechnet rund 1.800 €; der Eurowert schwankt mit dem Kurs des Internationalen Währungsfonds. Das ist eine Obergrenze, kein Pauschalbetrag: Ersetzt wird der Schaden, den Sie mit Belegen nachweisen – in der Regel die Reparaturkosten, bei nicht sinnvoll reparierbaren Koffern der Zeitwert. Voraussetzung ist die schriftliche Schadensanzeige bei der Airline binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks (Art. 31 Abs. 2 MÜ). Wird sie versäumt, ist jede Klage gegen die Airline ausgeschlossen – außer bei Arglist der Airline.

Bei der Beweislast gilt eine Zweiteilung. Für den Haftungsgrund ist die Airline in der Pflicht: Sie haftet ohne Verschulden für Schäden, die in ihrer Obhut entstehen, und muss selbst nachweisen, wenn sie sich auf einen Ausschluss beruft – die Eigenart des Gepäcks (etwa zerbrechlicher Inhalt), einen ihm innewohnenden Mangel (etwa einen Vorschaden) oder Ihr Mitverschulden, etwa durch unsachgemäße Verpackung. Die Höhe des Schadens dagegen müssen Sie belegen, mit Kaufbeleg, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung. Und: Wer den Koffer vorbehaltlos annimmt, löst die widerlegbare Vermutung aus, dass er unbeschädigt abgeliefert wurde. Deshalb zählt die Meldung noch am Flughafen.

Wichtig für Reisende ab Bremen: Das Übereinkommen gilt auf dem Hinflug wie auf dem Rückflug aus der Türkei, denn die Türkei ist seit 2011 Vertragsstaat – unabhängig davon, ob SunExpress, Turkish Airlines, Pegasus oder eine europäische Airline fliegt. Die Höhe des Ersatzes hängt nicht von der Flugstrecke ab; die Entfernungsstaffel von 250 bis 600 € gehört zur EU-Fluggastrechteverordnung und gilt für Gepäckschäden nicht. Haben Sie Hin- und Rückflug zusammen gebucht, können Sie auch bei einem Schaden auf dem Hinflug in Deutschland klagen – auch gegen eine ausländische Airline.

Wichtig bei Pauschalreisen: Das Montrealer Übereinkommen gilt auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Daneben können Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen – Minderung nach § 651m BGB und Schadensersatz nach § 651n BGB, wenn ein Reisemangel vorliegt. Beim Schadensersatz kann sich der Veranstalter auf dieselbe Haftungsgrenze berufen wie die Airline (§ 651p Abs. 2 BGB); Zahlungen der Airline und des Veranstalters werden gegenseitig angerechnet (§ 651p Abs. 3 BGB). Für Pauschalreisen, die Sie bei uns gebucht haben, nehmen wir die Mängelanzeige entgegen und leiten sie unverzüglich an den Veranstalter weiter (§ 651v Abs. 4 BGB).

PIR am Flughafen

Am Schalter der Airline aufnehmen lassen, Kopie mitnehmen. Wer den Koffer vorbehaltlos annimmt, muss den Transportschaden später selbst beweisen.

Anzeigefrist 7 Tage

Schriftliche Schadensanzeige binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks – rechtzeitiges Absenden genügt. Wird die Frist versäumt, ist jede Klage gegen die Airline ausgeschlossen.

Haftungsgrenze

1.519 SZR (rund 1.800 €) je Reisenden, nicht je Gepäckstück – als Obergrenze für den nachgewiesenen Schaden, unabhängig vom Ticketpreis und von der Flugstrecke.

Fotos als Nachweis

Sofort von allen Seiten fotografieren, mit Gepäckanhänger und Bordkarte im Bild. Die Schadenshöhe müssen Sie belegen – Fotos und Kaufbeleg sind die Grundlage.

Rechtsgrundlage Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen von 1999 gilt in mehr als 140 Staaten und in der EU. Klauseln in Airline-AGB, die die Haftung ausschließen oder die Grenze senken, sind nichtig (Art. 26 MÜ).

Ausnahmen & Sonderfälle

Keine Haftung, soweit der Schaden auf Eigenart oder Vorschaden des Gepäcks zurückgeht; unsachgemäße Verpackung kann Mitverschulden sein. Handgepäck: nur bei Verschulden.

Reparatur oder Zeitwert

In der Regel Reparaturkosten, bei nicht sinnvoll reparierbaren Koffern der Zeitwert – nicht der Neupreis. Kostenvoranschlag oder Rechnung beilegen.

Schriftliche Schadensanzeige

Per Gepäckformular der Airline oder E-Mail – mit Flugdaten, PIR-Nummer, Fotos, Bordkarte und Gepäckabschnitt. Belege zur Schadenshöhe dürfen Sie nachreichen.

Unterlagen und Weiterleitung

Wir stellen Ihre Unterlagen zusammen. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, leiten wir Ihre Schadensanzeige an die Airline weiter und halten den Stand nach.

4 Schritte bei Gepäckbeschädigung

So sichern Sie Ihren Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen

Der entscheidende Moment ist die Gepäckausgabe: Prüfen Sie den Koffer noch am Band, bevor Sie die Gepäckhalle verlassen. Sehen Sie einen Schaden, gehen Sie zum Schalter der Airline oder ihres Abfertigers und lassen Sie ein Schadensprotokoll aufnehmen, den Property Irregularity Report (PIR). Verlangen Sie eine Kopie mit Vorgangsnummer und prüfen Sie, ob der Schaden richtig beschrieben ist. Denn wer das Gepäck vorbehaltlos annimmt, löst die Vermutung aus, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde – und muss das Gegenteil dann selbst beweisen.

Fotografieren Sie den Koffer noch am Flughafen: Gesamtansicht von allen Seiten, Nahaufnahmen der Schadstellen, dazu Gepäckanhänger mit Barcode und Bordkarte im Bild. Das Luftfahrt-Bundesamt verlangt zusätzlich zum PIR eine eigene schriftliche Anzeige. Senden Sie deshalb innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Anzeige an die Airline – über ihr Gepäckformular oder per E-Mail – mit Flugdaten, PIR-Nummer, Fotos, Bordkarte und Gepäckabschnitt. Für die Frist zählt das Absenden. Belege zur Schadenshöhe dürfen Sie nachreichen.

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Koffer beschädigt? Schildern Sie uns den Fall – per WhatsApp.

Ihre Rechte bei Gepäckbeschädigung

Das Montrealer Übereinkommen regelt für beschädigtes Reisegepäck vor allem vier Punkte:

Haftung bis 1.519 SZR
  • Haftung der Airline bis 1.519 SZR (rund 1.800 €) je Reisenden – unabhängig vom Ticketpreis und von der Flugstrecke.
Reparatur oder Zeitwert
  • Ersetzt wird der nachgewiesene Schaden: in der Regel die Reparaturkosten, bei nicht sinnvoll reparierbaren Koffern der Zeitwert.
Beschädigter Inhalt
  • Beschädigter Inhalt zählt mit: Der Zeitwert zerstörter Gegenstände gehört zum Schaden – zusammen mit dem Koffer bis zur Haftungsgrenze.
Beweislast
  • Die Airline haftet ohne Verschulden für Schäden in ihrer Obhut; Ausschlussgründe wie Eigenart oder Vorschaden muss sie nachweisen. Die Schadenshöhe belegen Sie.

Hinweis: Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der fristgerechten Anzeige, vom nachgewiesenen Schaden und vom Zeitwert ab.

So unterstützen wir Sie

Von der ersten Nachricht bis zur Antwort der Airline – so begleiten wir Sie:

Wir kennen die Abläufe der Airlines, mit denen ab Bremen geflogen wird, und wissen, welche Angaben und Unterlagen eine Gepäckreklamation braucht, damit sie nicht an Formalien scheitert: die schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen, die PIR-Nummer, Gepäckabschnitt und Bordkarte, Fotos und Belege zur Schadenshöhe. Ohne zwei Dinge gibt es keinen Ersatz – die fristgerechte schriftliche Anzeige und den Nachweis der Schadenshöhe. Fehlt eines davon, hilft auch der Höchstbetrag nicht weiter, denn er ist eine Obergrenze und wird nicht automatisch zugesprochen.

Der Ablauf ist einfach: Sie schicken uns PIR, Fotos, Gepäckabschnitt und Ihre Buchungsdaten, am besten per WhatsApp. Wir ordnen die Unterlagen und sagen Ihnen, welche Angaben in das Gepäckformular der Airline gehören. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, reichen wir Ihre Schadensanzeige auf Wunsch in Ihrem Namen ein, behalten die 7-Tage-Frist im Blick und halten den Stand nach. Das kostet Sie nichts – die Entschädigung geht in voller Höhe an Sie, ohne Abzug.

Lehnt die Airline ab oder antwortet sie nicht, ist die Schlichtung der nächste Schritt; Gepäckschäden sind ausdrücklich schlichtungsfähig (§ 57b LuftVG). Zuständig ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. in Berlin, früher söp; ist die Airline dort nicht angeschlossen, die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Voraussetzung ist, dass die Forderung zuvor bei der Airline geltend gemacht wurde – also nicht nur der Schaden angezeigt, sondern auch der Ersatz beziffert verlangt wurde. Nach einer Ablehnung können Sie sofort schlichten; bleibt die Airline ohne Antwort, nach 2 Monaten. 2025 dauerte ein Verfahren dort im Schnitt 125 Tage.

Erste Orientierung
  • Wir erklären Ihnen, welche Regeln für Ihr Gepäck gelten und welche Unterlagen die Airline braucht.
Anzeige weiterleiten
  • Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, reichen wir Ihre Schadensanzeige ein und halten den Stand nach.
Nächste Schritte
  • Lehnt die Airline ab, zeigen wir Ihnen den Weg zur Schlichtung.

Hinweis: Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem nachgewiesenen Schaden und ist auf 1.519 SZR je Reisenden begrenzt.

Wichtige Unterlagen & Nachweise

Diese Checklisten helfen Ihnen bei beschädigtem Gepäck: Fristen, Dokumentation, Belege und die Schritte vor Ort. Haben Sie bei uns gebucht, genügt eine WhatsApp-Nachricht – Ihre Buchungsdaten liegen uns vor.

Die Dokumentation entscheidet, denn die Höhe des Schadens müssen Sie nachweisen. Sichern Sie die Kopie des PIR mit Vorgangsnummer, die Fotos vom Flughafen, den Gepäckabschnitt und die Bordkarte, und bewahren Sie Ihre schriftliche Anzeige mit Sendenachweis auf – sie belegt, wann Sie den Schaden angezeigt haben. Heben Sie auch alle Antworten der Airline auf: Für ein Schlichtungsverfahren müssen Sie zeigen, dass Sie den Ersatz verlangt haben und die Airline abgelehnt oder mehr als 2 Monate nicht geantwortet hat.

Für Ihre Schadensanzeige benötigen Sie: die Buchungsbestätigung mit Buchungscode (PNR), Bordkarte und Gepäckabschnitt, das PIR mit Vorgangsnummer, Fotos des Schadens sowie den Kaufbeleg des Koffers und einen Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung. Zwei Fristen gelten: Die schriftliche Anzeige muss binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks abgesandt sein, eine Klage spätestens 2 Jahre nach dem Tag der Ankunft am Zielort erhoben werden. Beide Fristen laufen ab dem Ereignis, nicht ab Jahresende.

Die folgenden 15 Fragen und Antworten decken die wichtigsten Punkte zu beschädigtem Gepäck ab: Rechtsgrundlage, Fristen, Haftungsgrenze, Zeitwert und Reparatur, Nachweise, Schlichtung und Versicherung. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns per WhatsApp oder telefonisch in unserem Büro in der Pappelstraße 30 in Bremen.

Checkliste
Schadensmeldung
  • Checkliste beschädigtes Gepäck – Schritt für Schritt vom Gepäckband bis zur Forderung (PDF, 4 Seiten)
Schadensaufstellung
  • Vorlage Schadensaufstellung – Liste der beschädigten Gegenstände mit Kaufdatum und Zeitwert zum Ausfüllen (PDF, Seite 3)
Schadensersatzantrag
Airline
  • Musterbrief Schadensanzeige und Forderung an die Airline zum Ausfüllen (PDF, Seite 4)

Häufig gestellte Fragen zu beschädigtem Gepäck

Was muss ich sofort tun, wenn mein Koffer beschädigt ankommt?

Prüfen Sie den Koffer noch am Gepäckband. Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten, mit Gepäckanhänger und Bordkarte im Bild. Gehen Sie zum Schalter der Airline und lassen Sie ein PIR (Property Irregularity Report) aufnehmen; nehmen Sie eine Kopie mit Vorgangsnummer mit und prüfen Sie den Inhalt. Ist der Schalter nicht besetzt, zeigen Sie den Schaden binnen 7 Tagen schriftlich über das Gepäckformular der Airline oder per E-Mail an – mit Fotos, Flugdaten und Gepäckabschnitt.

Was ist ein PIR-Formular und warum ist es so wichtig?

Das PIR ist das Schadensprotokoll der Airline oder ihres Abfertigers, mit Vorgangsnummer. Es hält fest, dass Sie den Schaden bei der Gepäckausgabe gemeldet haben, und verhindert die Vermutung, dass der Koffer unbeschädigt abgeliefert wurde (Art. 31 Abs. 1 MÜ). Nach dem Europäischen Gerichtshof kann es die schriftliche Anzeige erfüllen, wenn Sie den Text prüfen und korrigieren konnten. Sicher ist: PIR am Flughafen plus eigene schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen.

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Nach Art. 31 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens müssen Sie den Schaden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich bei der Airline anzeigen. Rechtzeitiges Absenden genügt. Wird die Frist versäumt, ist jede Klage gegen die Airline ausgeschlossen – außer bei Arglist der Airline. Daneben gilt für die Klage auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von 2 Jahren ab dem Tag der Ankunft (Art. 35 MÜ).

Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei Gepäckbeschädigung?

Die Haftung ist auf 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR) je Reisenden begrenzt – seit dem 28.12.2024, davor 1.288 SZR. Das entspricht rund 1.800 €; der genaue Eurowert richtet sich nach dem Kurs des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag gilt pro Reisenden, nicht pro Gepäckstück, und ist eine Obergrenze: Ersetzt wird der Schaden, den Sie nachweisen. Bietet die Airline eine Wertdeklaration an, können Sie den Wert Ihres Gepäcks bei der Aufgabe gegen Zuschlag angeben und so eine höhere Grenze vereinbaren – Tarif vor dem Abflug bei der Airline erfragen.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert?

Der Zeitwert ist der Wert des Koffers zum Zeitpunkt des Schadens, also nach Abzug für Alter und Gebrauch; der Neuwert ist der heutige Kaufpreis eines gleichwertigen Koffers. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Airline den Zeitwert ersetzt, nicht den Anschaffungspreis. Eine gesetzlich festgelegte Abschreibungstabelle für Koffer gibt es nicht. Kaufbeleg mit Datum und Preis deshalb aufbewahren – er belegt Alter und Anschaffungswert.

Reparatur oder Zeitwert – was ersetzt die Airline?

Nach deutschem Schadensrecht können Sie den Geldbetrag verlangen, der für die Reparatur nötig ist; ist die Reparatur nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann die Airline stattdessen den Zeitwert ersetzen (§ 249 Abs. 2, § 251 Abs. 2 BGB). Eine feste Prozentgrenze für den wirtschaftlichen Totalschaden gibt es dabei nicht. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und legen Sie ihn zusammen mit dem Kaufbeleg der Anzeige bei – so kann die Airline die Höhe nachvollziehen.

Was genau sollte ich fotografieren?

Gesamtansicht von allen Seiten, Nahaufnahmen der Schadstellen, den Gepäckanhänger mit Barcode als Zuordnungsnachweis und die Bordkarte neben dem Koffer als Datums- und Flugnachweis. Machen Sie die Fotos noch am Flughafen bei guter Beleuchtung – sie belegen später, dass der Schaden bei der Ablieferung schon vorhanden war.

Gilt der Anspruch auch bei Inlandsflügen?

Ja. Für Airlines mit EU-Zulassung gelten die Haftungsregeln des Montrealer Übereinkommens über die EU-Verordnung 2027/97 auch für Flüge innerhalb eines Mitgliedstaats – also auch für innerdeutsche Flüge, mit derselben Haftungsgrenze und denselben Fristen. Nur bei einem Inlandsflug mit einer Airline ohne EU-Zulassung gilt stattdessen das Luftverkehrsgesetz (§§ 44 ff. LuftVG), das Haftungsgrund und 7-Tage-Frist gleichlautend regelt.

Was zählt als Beschädigung – und was nicht?

Das Übereinkommen kennt keine Liste. Es erfasst jede Beschädigung aufgegebenen Gepäcks in der Obhut der Airline – eingedrückte Schalen, abgerissene Rollen oder Griffe, gebrochene Teleskopstangen, aufgerissene Reißverschlüsse, beschädigter Inhalt. Nicht ersetzt wird, was auf die Eigenart des Gepäcks oder einen innewohnenden Mangel zurückgeht, etwa Vorschäden oder zerbrechlichen Inhalt. Eine gesetzliche Bagatellgrenze gibt es nicht; ersatzfähig ist aber nur ein Schaden, den Sie beziffern und belegen können – bei leichten Kratzern fehlt dieser Nachweis oft.

Was ist, wenn ich die Beschädigung erst zu Hause bemerke?

Die Frist endet spätestens 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks – auch wenn Sie den Schaden erst zu Hause entdecken. Zeigen Sie ihn sofort schriftlich an, über das Gepäckformular der Airline oder per E-Mail, mit Fotos, Flugdaten, Bordkarte und Gepäckabschnitt. Ohne PIR gilt die Vermutung, dass der Koffer unbeschädigt abgeliefert wurde; sie ist widerlegbar, etwa durch Fotos direkt nach der Ankunft oder Zeugen. Der Nachweis ist schwieriger, der Anspruch aber nicht verloren.

Muss ich den beschädigten Koffer aufbewahren?

Eine Pflicht nennt das Übereinkommen nicht, aber der Koffer ist Ihr Beweisstück, denn die Schadenshöhe müssen Sie nachweisen. Wir empfehlen, ihn bis zum Abschluss der Regulierung aufzubewahren. Lassen Sie ihn vorher reparieren, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und bewahren Sie die Rechnung auf.

Kann die Airline den Anspruch ablehnen?

Ja – wenn sie nachweist, dass der Schaden auf die Eigenart des Gepäcks oder einen innewohnenden Mangel zurückgeht, wenn Sie den Schaden mitverursacht haben, oder wenn die schriftliche Anzeige nicht binnen 7 Tagen abgesandt wurde. Lehnt die Airline ab oder antwortet sie 2 Monate nicht, steht Ihnen die kostenfreie Schlichtung offen: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. oder Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Den Antrag stellen Sie selbst; wir erklären Ihnen den Ablauf.

Wie melde ich einen Gepäckschaden bei SunExpress?

Wie bei jeder Airline: PIR am Ankunftsflughafen aufnehmen lassen, dann binnen 7 Tagen die schriftliche Schadensanzeige an den Kundenservice von SunExpress – mit PIR-Nummer, Flugdaten, Fotos, Bordkarte und Gepäckabschnitt; den aktuellen Kontaktweg nennt die SunExpress-Website. Das gilt für den Hinflug ab Bremen wie für den Rückflug aus der Türkei, denn die Türkei ist Vertragsstaat. Haben Sie bei uns gebucht, reichen wir die Anzeige auf Wunsch für Sie ein und halten den Stand nach.

Deckt meine Reisegepäckversicherung den Schaden ab?

Sie kann ergänzen, ersetzt den Anspruch gegen die Airline aber nicht. Die Verbraucherzentrale rät von einer separaten Reisegepäckversicherung eher ab: hoher Beitrag, begrenzter Schutz, Kürzungen bei Fahrlässigkeit und typische Ausschlüsse etwa für Geld, Dokumente, Brillen und Hörgeräte. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Hausratversicherung eine Außenversicherung enthält. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks 1.519 SZR, bleiben zwei Wege: Wertdeklaration bei der Gepäckaufgabe gegen Zuschlag oder eine vollständige Versicherung.

Wie hilft Yildirim Flugreisen konkret bei Gepäckschäden?

Sie schicken uns PIR, Fotos, Gepäckabschnitt und Buchungsdaten per WhatsApp. Wir erklären Ihnen, welche Regeln gelten, welche Frist läuft und welche Angaben in das Gepäckformular der Airline gehören. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, reichen wir die Schadensanzeige auf Wunsch in Ihrem Namen ein und halten den Bearbeitungsstand nach – provisionsfrei, die Entschädigung geht in voller Höhe an Sie. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor.

Bei uns gebucht? Dann kümmern wir uns.

Für Reisen, die Sie bei Yildirim Flugreisen gebucht haben, nehmen wir Ihre Schadensanzeige entgegen, reichen sie auf Ihren Wunsch in Ihrem Namen bei der Airline ein, behalten die 7-Tage-Frist im Blick und halten den Bearbeitungsstand nach. Das kostet Sie nichts – der Ersatz für Ihren Koffer geht in voller Höhe an Sie, ohne Abzug. Bei Pauschalreisen leiten wir Ihre Mängelanzeige zusätzlich an den Veranstalter weiter.

Woanders gebucht? Dann gehen wir das Gepäckformular der Airline mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Angaben und Anlagen hineingehören – abschicken müssen Sie es selbst, und zwar binnen 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks.

Wir sind ein Reisebüro, keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Inkassodienstleister. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor; auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Fachkanzlei für Reiserecht.

Zwei Fragen aus der Praxis

Gilt das auch für meinen Rückflug aus der Türkei?

Ja. Das Montrealer Übereinkommen gilt für jede internationale Beförderung zwischen Vertragsstaaten, und die Türkei ist seit 2011 Vertragsstaat – wie Deutschland und die EU. Für einen Koffer, der auf dem Rückflug von Antalya, Izmir oder Istanbul nach Bremen beschädigt wird, gelten deshalb dieselben Regeln wie auf dem Hinflug: Haftung der Airline bis 1.519 SZR je Reisenden, schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen, Klage spätestens 2 Jahre nach der Ankunft. Und weil Bremen der Bestimmungsort Ihres Rückflugs ist, können Sie auch gegen eine ausländische Airline in Deutschland klagen; bei gemeinsam gebuchtem Hin- und Rückflug (ein Preis, eine Buchungsbestätigung) gilt das nach dem Bundesgerichtshof auch für einen Schaden auf dem Hinflug. Anders als bei Verspätung oder Annullierung gibt es hier also keinen Unterschied zwischen Hin- und Rückflug.

Was gilt bei Umsteigeverbindungen oder Codeshare-Flügen?

Bei einer durchgehend gebuchten Verbindung mit mehreren Airlines können Sie sich wegen eines Gepäckschadens an die erste und an die letzte Airline wenden sowie an diejenige, auf deren Teilstrecke der Schaden entstanden ist; sie haften gemeinsam (Art. 36 Abs. 3 MÜ). Führt eine andere Airline den Flug durch als die, deren Name auf dem Ticket steht, können Sie Anzeige und Forderung an jede der beiden richten. In der Praxis melden Sie den Schaden am Ankunftsflughafen bei der Airline, die den letzten Flug durchgeführt hat, und senden die schriftliche Anzeige an dieselbe Gesellschaft – mit allen Flugnummern der Verbindung.

Warum Sie hier richtig sind

  • Wir kennen die Praxis am Flughafen und die Abläufe mit Airlines und Veranstaltern.
  • Wir helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen und erklären Ihnen die Schritte des Verfahrens – von der Anzeige bis zur Schlichtung.
  • Transparenz: Wir sind ein Reisebüro, keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Inkassodienstleister. Wir erklären die Regeln und helfen bei den Unterlagen – die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor.
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