Reiserücktrittsversicherung – wenn etwas dazwischenkommt, sind Sie abgesichert.

Krankheit, Unfall oder ein unerwarteter Notfall – wir erklären, wann die Versicherung greift und welcher Tarif zu Ihrer Reise passt.

  • Schutz vor hohen Stornokosten
  • Sinnvoll für Familien, Fernreisen & teure Reisen
  • Einfach per WhatsApp prüfen lassen

Wir vermitteln Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO.

Typische Gründe, bei denen die Versicherung hilft

Beruf oder Ausbildung

  • Kündigung und Neuaufnahme eines Jobs
  • Unerwartete Wiedereinstellung
  • Nicht bestandene Abschlussprüfung

Reise­rücktritt bei Krankheit

Unerwarteter Unfall oder Krankheiten wie z.B.:

  • Grippe
  • Mittelohrentzündung
  • Magen-Darm-Erkrankungen

Weitere Gründe

  • Todesfall in der Familie
  • Ihr Hauptwohnsitz ist unbewohnbar
  • Diebstahl erforderlicher Reisedokumente oder verweigerte Ausstellung eines Touristenvisums

Typische Gründe, bei denen die Versicherung NICHT hilft

Was ist NICHT abgedeckt?

  • Keine Lust / Angst zu fliegen / Wetter schlecht
  • Vorerkrankungen – Bekannte/absehbare Beschwerden
  • Sorge wegen der Lage im Zielland

Hinweis: Auch wenn ein Grund nicht versichert ist, lassen wir Sie nicht allein. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, prüfen die Optionen (Umbuchung, Storno, Kulanz) und helfen bei der richtigen Abwicklung.

Auch wenn ein Grund versichert ist: Wir sind ebenfalls Ihre erste Anlaufstelle. Wir prüfen vorab, welche Schritte sinnvoll sind, helfen bei der fristgerechten Stornierung/Umbuchung, stellen die richtigen Formulare und Nachweise bereit (z. B. ärztliche Bescheinigung) und sorgen dafür, dass die Meldung an die Versicherung vollständig und korrekt erfolgt – damit es nicht durch fehlende Unterlagen oder Fristen zu Verzögerungen kommt.

Wann zahlt die Versicherung NICHT..

  • für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeit­punkt des Versicherungs-­Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren.
  • bei Fruchtbarkeits­behandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschafts­abbruch.
  • bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammen­hängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden und vorschrifts­mäßig eingenommen werden.
  • für Schäden, die vorsätzlich herbei­geführt wurden.
  • bei Teilnahme an oder Training für die Teil­nahme an einem professionellen oder semi-­professionellen Sport­wettbewerb.
  • bei Teilnahme an Extrem­sport­arten und sehr risiko­reichen Sport- und Freizeit­aktivitäten.
  • bei Kern­reaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürger­krieg oder kriegs­ähnlichen Ereignissen.
  • bei einer voll­ständigen Einstellung der Geschäfts­tätigkeit eines Reise­anbieters auf­grund seiner Finanz­situation, mit oder ohne Insolvenz­anmeldung.

Welche Reiserücktrittsversicherung passt zu Ihnen?

Hinweis: Diese Kosten müssen Sie ohne Zusatzversicherung privat zahlen

Smart-Schutz
für alle Reisen im Jahr

Smart-Schutz
für eine Reise

Premium-Schutz
für alle Reisen im Jahr

Premium-Schutz
für eine Reise im Jahr

Leistungen

Selbstbeteiligung

wahlweise mit oder ohne

wahlweise mit oder ohne

wahlweise mit oder ohne

wahlweise mit oder ohne

Vertragslaufzeit

1 Jahr
Verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 1 Monat vorher gekündigt wird.

Endet automatisch mit Beendigung der Reise

1 Jahr
Verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 1 Monat vorher gekündigt wird.

Endet automatisch mit Beendigung der Reise

Weitere Leistungen

Reiserücktritt-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Verspätungs-Versicherung

Sport & Aktiv-Versicherung

Reise-Assistance

Serviceleistungen im Ausland

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

allyz App – für smartes Reisen

Quelle: Allianz

Was tun im Schadenfall ― So unterstützen wir Sie

Schritt-für-Schritt

Sofort melden (WhatsApp)

Kurzer Hinweis genügt. Wir sagen Ihnen direkt, welche Infos/Dokumente jetzt wichtig sind.

Wir prüfen: Umbuchung, Storno oder Kulanz

Wir prüfen die beste Lösung – damit Sie das Maximum herausholen.

Nachweise richtig einreichen

Sie erhalten von uns die passenden Formulare / Checkliste damit nichts fehlt.

Fristen & Abwicklung

Wir achten auf Fristen, übernehmen die Abwicklung und bleiben bis zur Lösung an Ihrer Seite.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)

Am besten sofort nach der Buchung – dann sind Sie von Anfang an abgesichert.

Spätestens gilt:

  • Wenn Ihre Reise noch mehr als 1 Monat entfernt ist:
    Schließen Sie die Versicherung spätestens 1 Monat vor Reisebeginn ab – mit sofortigem Versicherungsbeginn.
  • Wenn Ihre Reise in weniger als 1 Monat startet:
    Dann am besten innerhalb von 3 Tagen nach Buchung – idealerweise sofort.

Wichtig: Es besteht in der Regel kein Schutz für Ereignisse, die vor dem Abschluss der Versicherung bereits eingetreten sind oder bereits absehbar waren. Genau deshalb empfehlen wir: nicht warten – direkt sichern.

  • Reiserücktritt: Sie treten die Reise gar nicht erst an → Erstattung der Stornokosten (gemäß Bedingungen).
  • Reiseabbruch: Sie müssen die Reise vorzeitig beenden oder unterbrechen → Kosten für ungenutzte Leistungen und ggf. Rückreise (je nach Tarif).

Vor allem bei:

  • hohen Reisepreisen oder strengen Stornobedingungen
  • Familien/Kindern (mehr “Unwägbarkeiten”)
  • langen Vorlaufzeiten zwischen Buchung und Abreise
  • Kreuzfahrten / Fernreisen (teurer, oft höhere Stornokosten)
  • Reisen mit mehreren Bausteinen (Flug + Hotel + Transfer)

Bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn – oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung.
Wichtig: Je näher der Abflug rückt, desto entscheidender sind Fristen und Voraussetzungen. Außerdem muss ein versichertes Ereignis unerwartet eintreten. Bestehen bereits Beschwerden, Termine oder absehbare Gründe, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Deshalb empfehlen wir: möglichst frühzeitig abschließen.

Vorerkrankungen können je nach Tarif mitversichert sein oder Einschränkungen haben. Häufig gilt: Wenn sich eine Erkrankung unerwartet verschlimmert oder ein akutes Ereignis eintritt, kann Versicherungsschutz bestehen – Details hängen aber stark vom konkreten Tarif ab.

Wenn Sie unsicher sind: Schreiben Sie uns kurz – wir prüfen gemeinsam, was sinnvoll ist.

Typische Beispiele (je nach Tarif):

  • reine Sorge/Angst wegen der Lage im Zielland (z. B. Demonstrationen, unsicheres Bauchgefühl)
  • bekannte Ereignisse oder vorhersehbare Umstände (z. B. bereits angekündigte Streiks/Probleme, wenn der Zeitpunkt absehbar war)
  • freiwilliger Verzicht ohne versicherten Grund
  • Gründe, die ausdrücklich ausgeschlossen sind (steht in den Bedingungen)

Hinweis: Auch wenn ein Grund nicht versichert ist, lassen wir Sie nicht allein. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, prüfen Alternativen (Umbuchung, Storno, Kulanz) und helfen bei der bestmöglichen Lösung.

Auch dann sind wir Ihre erste Anlaufstelle: Wir prüfen die beste Vorgehensweise (Umbuchung vs. Storno), achten auf Fristen, geben Ihnen die richtigen Formulare/Anforderungen (z. B. Arztbescheinigung) und begleiten Sie, damit die Abwicklung sauber und zügig läuft.

Melden Sie sich sofort bei uns – am einfachsten per WhatsApp. Danach gilt meist:

  • Frist prüfen (wichtig!)
  • Storno/Umbuchung korrekt anstoßen
  • Nachweise sammeln (z. B. Arztbescheinigung, Attest, Sterbeurkunde etc.)
  • Schadenmeldung einreichen (wir unterstützen Sie dabei)

Je nach Grund z. B.:

  • ärztliche Bescheinigung/Attest (mit Diagnose-/Zeitraumangaben gemäß Vorgaben)
  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Stornorechnung/Stornokosten
  • ggf. Nachweise bei Schwangerschaft, Arbeitsaufnahme/-verlust, Todesfall etc.
    Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird und wie es eingereicht werden sollte.

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Tarife gibt es häufig mit oder ohne SB.
Faustregel: Ohne SB ist komfortabler, mit SB oft günstiger – wir helfen Ihnen, die passende Variante zu wählen.

  • Jahresversicherung: lohnt sich meist, wenn Sie mehr als einmal pro Jahr reisen oder als Familie/Paar regelmäßig unterwegs sind.
  • Einzelversicherung: sinnvoll, wenn Sie nur eine Reise absichern möchten.
    Wenn Sie uns kurz Reisedaten & groben Reisepreis nennen, empfehlen wir Ihnen die wirtschaftlich beste Option.

In der Regel ja: Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht (z. B. 1 Monat vor Ablauf) gekündigt wird. Die genaue Frist steht in den Tarifbedingungen.

Wir können eine realistische Ersteinschätzung geben, welche Option am sinnvollsten ist und welche Nachweise benötigt werden. Die finale Entscheidung trifft die Versicherung – aber wir sorgen dafür, dass Sie sauber, vollständig und fristgerecht einreichen.

Warum Sie bei uns richtig sind

Wir erklären Ihnen die Bedingungen verständlich und helfen Ihnen, den passenden Schutz zu wählen – ohne Rätselraten im Kleingedruckten.

Ihr Vorteil bei Yildirim Flugreisen:
Da wir Ihre Reise in der Regel bereits kennen (Reisedaten, Reisepreis, Reisende/Familienkonstellation, gebuchte Leistungen), können wir schnell und zielgenau empfehlen, welcher Tarif wirklich passt – statt „Standardlösungen“ von der Stange.

Im Fall der Fälle begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten: Fristen, Unterlagen, Storno/Umbuchung – strukturiert und zuverlässig.

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