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Reisehilfe · Anschlussflug

Anschlussflug verpasst: Wer zahlt, wer bucht um?

Ob die Airline umbuchen und zahlen muss, entscheidet eine Frage: Stehen beide Flüge in einer Buchung oder auf zwei getrennten Tickets?

Eine Buchung
Airline bucht um, Ausgleich ab 3 h am Endziel
Zwei Tickets
Anschlussrisiko liegt bei Ihnen
Betrag
250, 400 oder 600 € pro Person
Maßstab
Verspätung am Endziel, nicht am Umsteigeort

Kurz gesagt

Stehen Zubringer und Weiterflug in einer Buchung, muss die Airline Sie bei verpasstem Anschluss zum Endziel umbuchen; ab drei Stunden Verspätung am Endziel gibt es nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zusätzlich 250 bis 600 € pro Person. Bei zwei getrennt gebuchten Tickets tragen Sie das Anschlussrisiko selbst.

Stand: in Kraft seit 17.02.2005, Abruf 25.09.2026

Auf dieser Seite
  1. Eine Buchung oder zwei Tickets?
  2. Wann entsteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung?
  3. Was tue ich am Umsteigeflughafen?
  4. Was fordere ich später von der Airline?
  5. Wie wir Anschlüsse planen
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen und Stand

Eine Buchung oder zwei Tickets?

Das ist die Kernfrage, bevor Sie irgendetwas fordern. Bei einer Buchung hat die Airline Ihnen die Verbindung als Ganzes verkauft; sie schuldet die Ankunft am Endziel. Bei zwei Tickets haben Sie zwei getrennte Beförderungsverträge geschlossen; die zweite Airline weiß nichts von der ersten.

Durchgehende Buchung und getrennte Tickets im Vergleich
Frage Eine Buchung (ein Buchungscode) Zwei Tickets (zwei Buchungscodes)
Wer bucht bei verpasstem Anschluss um? die Airline, ohne Mehrkosten für Sie Sie; der zweite Flug gilt als nicht angetreten
Ausgleichszahlung nach EU 261 ab 3 Stunden Verspätung am Endziel, 250 bis 600 € nur, wenn der zweite Flug selbst verspätet oder annulliert ist
Betreuung in der Wartezeit Verpflegung, bei Übernachtung Hotel und Transfer für den verspäteten ersten Flug nach dessen Regeln
Gepäck bis zum Endziel durchgecheckt am Umsteigeort abholen und neu aufgeben
Risiko einer knappen Umsteigezeit bei der Airline bei Ihnen

Woran Sie es erkennen: ein Buchungscode und eine Ticketnummer für beide Strecken. Turkish Airlines über Istanbul (IST) oder Lufthansa über München verkaufen Bremen–Antalya oder Bremen–Ankara üblicherweise als eine Buchung; zwei Einzeltickets entstehen meist, wenn zwei Portale oder zwei Airlines ohne Abkommen kombiniert werden.

Wann entsteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Bei einer Buchung zählt allein die Ankunft am Endziel. Der Europäische Gerichtshof hat mit der Rechtssache C-402/07 (Sturgeon) Verspätungen ab drei Stunden der Annullierung gleichgestellt; für die Höhe gilt die Großkreisentfernung vom ersten Abflugort bis zum Endziel, nicht der einzelne Teilflug.

Ein Beispiel: Bremen–Istanbul mit geplanter Ankunft 19:00 Uhr landet um 21:30 Uhr; der Anschluss nach Ankara um 21:00 Uhr ist weg. Die Airline bucht Sie auf den nächsten Morgen um, Ankunft in Ankara 12:00 Uhr statt 22:30 Uhr am Vortag.

Gesamtverspätung am Endziel: 13,5 Stunden. Bremen–Ankara liegt zwischen 1.500 und 3.500 km; die Ausgleichszahlung beträgt 400 € pro Person, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Bedingungen wie bei jeder Verspätung: rechtzeitig zum Check-in, Abflug in der EU oder EU-Airline, kein von der Airline nachgewiesener außergewöhnlicher Umstand. Details zu Beträgen, Ausnahmen und Fristen: Flugverspätung.

Was tue ich am Umsteigeflughafen?

  1. Zum Transfer- oder Ticketschalter der ersten Airline, nicht zum Gate des verpassten Flugs: Dort wird umgebucht. Alternativ die Airline-App oder Hotline, wenn die Schlange lang ist.
  2. Umbuchung schriftlich geben lassen: neue Flugnummer, neue Ankunftszeit.
  3. Verspätung des ersten Flugs bestätigen lassen, Anzeigetafel fotografieren, Bordkarten beider Flüge aufheben.
  4. Betreuung einfordern: Verpflegung, bei Übernachtung Hotel und Transfer. Eigene Auslagen nur gegen Quittung.
  5. Ankunft am Endziel dokumentieren: Uhrzeit beim Öffnen der Tür, Screenshot aus der App.

Bei zwei Tickets gilt dasselbe für die Belege, aber Sie buchen selbst neu; fragen Sie die zweite Airline nach Kulanz, ein Anspruch besteht nicht.

Was fordere ich später von der Airline?

Ansprechpartner ist die Airline, die den verspäteten ersten Flug durchgeführt hat (Operating Carrier). Schreiben Sie unter Bezug auf Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mit Betrag je Person und einer Zahlungsfrist von 14 Tagen; den Mustertext finden Sie bei den Downloads dieser Seite. Beilegen:

  • Buchungsbestätigung mit beiden Flügen und Bordkarten beider Flüge
  • Nachweis der Verspätung des ersten Flugs
  • Nachweis der tatsächlichen Ankunft am Endziel: Umbuchungsbeleg, neue Bordkarte, Hotelrechnung

Lehnt die Airline ab oder antwortet sie zwei Monate nicht, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. der nächste Schritt, für Verbraucher kostenfrei.

Wie wir Anschlüsse planen

Anschlüsse buchen wir nach Möglichkeit in einer Buchung und mit Umsteigezeiten über dem Minimum des Flughafens; das ist der wirksamste Schutz. Für Reisen, die Sie bei uns gebucht haben, prüfen wir Umbuchungsoptionen bei der Airline, soweit Tarif und Verfügbarkeit es zulassen. Wir unterstützen Sie auch nach der Buchung – zum Beispiel bei der Zusammenstellung von Unterlagen, beim Ausfüllen von Reklamationsformularen und bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Leistungsträger. Haben Sie woanders gebucht, sagen wir Ihnen, ob Ihre Buchung als durchgehend gilt; das Formular der Airline schicken Sie dann selbst ab.

Anschluss verpasst?

Schicken Sie uns die Buchungsbestätigung mit beiden Flügen und die Ankunftszeit am Endziel. Wir sagen Ihnen, welche Regeln gelten.

Was Sie uns schicken

  • Buchungsbestätigung oder Flugnummer mit Datum
  • In zwei, drei Sätzen, was passiert ist
  • Fotos von Bordkarte, Belegen oder Schreiben der Airline bzw. des Veranstalters

Nachricht per WhatsApp jederzeit möglich. Öffnungszeiten: Mo–⁠Fr 10–⁠18 Uhr, Sa 10–⁠15 Uhr.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob meine Buchung durchgehend ist?

Ein Buchungscode (PNR) und eine Ticketnummer für beide Flüge bedeuten eine Buchung; das Gepäck ist dann bis zum Endziel durchgecheckt. Zwei Buchungscodes bedeuten zwei Verträge. Im Zweifel fragen Sie die erste Airline, ob der Weiterflug als Anschluss in ihrer Buchung geführt wird.

Was ist, wenn beide Flüge verspätet waren?

Maßgeblich ist die Gesamtverspätung am Endziel gegenüber der ursprünglich gebuchten Ankunft. Welcher Teilflug sie verursacht hat, spielt für die Höhe keine Rolle; die Airline kann sich nur für den Teil auf außergewöhnliche Umstände berufen, den sie belegen kann.

Bekomme ich Hotel und Verpflegung, wenn der nächste Flug erst morgen geht?

Bei einer durchgehenden Buchung ja, nach Art. 9 der Verordnung: Verpflegung, Hotel und Transfer stellt die Airline, unabhängig von der Ursache. Organisiert sie nichts, buchen Sie angemessen selbst und reichen die Belege ein.

Checklisten und Mustertexte

Quellen und Stand

4 Quellen
  1. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte (EUR-Lex)Gesetz · Stand in Kraft seit 17.02.2005, Abruf 25.09.2026
  2. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-402/07 (Sturgeon) – Ausgleich bei großer VerspätungGesetz · Stand Abruf 25.09.2026
  3. Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (früher söp) – FluggastrechteSchlichtungsstelle · Stand Abruf 25.09.2026
  4. § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist (gesetze-im-internet.de)Gesetz · Stand Abruf 25.09.2026

Regeln, Tarife und Bedingungen ändern sich ohne Vorankündigung; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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Redaktion Yildirim FlugreisenQuellen geprüft am Aktualisiert

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