Anschlussflug verpasst? Entschädigung nach EU 261/2004
Erste Flug verspätet, zweiter Flug verpasst? Nach EU-Recht haben Sie Anspruch auf Entschädigung bis 600 € – wenn die Buchung durchgehend ist. Wir prüfen kostenlos und setzen durch.
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Durchgehend
Wichtig!
Alle Flüge in einer Buchung
3+ Stunden
Verspätung
Am Endziel gemessen
Entschädigung
Bis 600 €
Nach Flugstrecke
Rechtliche Grundlage: Durchgehende vs. Einzelbuchung
Das ist die Kernfrage: Sind beide Flüge in EINER Buchungsnummer oder in ZWEI separaten Buchungen? Das entscheidet, ob Sie Anspruch haben.
Durchgehende Buchung: Sie buchen Berlin–Istanbul–Ankara mit einer Buchungsnummer (z.B. ‚LH123-TK456‘). Das ist eine Reise, eine Airline (oder Airline-Partnerschaft). Wenn der erste Flug verspätet ist und Sie den zweiten verpassen, ist das EINE Flugverspätung nach EU 261/2004. Entschädigung bis 600 €.
Zwei separate Buchungen: Sie buchen Berlin–Istanbul (eigene Buchung) + Istanbul–Ankara (separate Buchung). Das sind zwei unabhängige Flüge. Wenn Sie den zweiten verpasst wegen dem ersten: Unglück – keine Entschädigung von EU 261/2004. Nur wenn der einzelne Anschlussflug selbst verspätet ist, haben Sie Anspruch.
Wann entsteht der Anspruch bei Anschlussflug?
Annahme: Durchgehende Buchung. Erster Flug verspätet = Sie verpassen den zweiten. Das zählt als EIN großer Flug mit zu großer Verspätung am Endziel. Wichtig: Die 3-Stunden-Regel bezieht sich auf den ENDZIEL, nicht auf den Zwischenstopp.
Beispiel: (1) Flug Berlin–Istanbul: 15:00–19:00 (3h Flug). Original: ankunft 19:00. ABER: Flug verspätet, kommt 21:30 an. (2) Anschlussflug Istanbul–Ankara: ursprünglich 21:00. Sie kommen 21:30 an – verpassen den Flug. (3) Sie buchen neuen Flug für nächsten Tag, kommen um 12:00 in Ankara an. Total Verspätung: 17 Stunden = deutlich über 3 Stunden. Entschädigung: bis 600 € (je nach Streckenlänge Berlin–Ankara).
Das ist legal: Sie kommen 3+ Stunden später am Endziel an. Das ist eine Flugverspätung. Die Airline haftet.
Was ist der Unterschied zwischen durchgehend und einzeln gebucht?
Durchgehend (eine Buchung): LUFTHANSA/TURKISH AIRLINES Booking: LH 400/TK 123. Sie können CHECK auf BOTH Flüge machen. Die Fluggesellschaften haben eine Vereinbarung, dass Sie pünktlich ankommt oder neu buchen wenn verpasst.
Zwei Einzelbuchungen: (1) LUFTHANSA Berlin–Istanbul, Booking-Nr. ABC123. (2) TURKISH AIRLINES Istanbul–Ankara, Booking-Nr. XYZ789. Zwei VERSCHIEDENE Nummern, zwei Buchungen, zwei Kontakte. Sie müssen selbst checked, ob der Anschluss realistisch ist. Wenn zu kurz: Ihr Fehler.
Test: Schauen Sie auf Ihren Flugschein. Eine Buchungsnummer oder zwei? Eine = durchgehend. Zwei = einzeln. Wenn unsicher: Kontaktieren Sie die erste Airline – sie sagt, ob sie eine Verbindung haben.
Unterlagen und Anspruchsdurchsetzung
Um Anspruch geltend zu machen, benötigen wir: (1) Originalflugschein mit BEIDEN Flügen (Beweis der durchgehenden Buchung). (2) Bordkarten beider Flüge (Beweis, dass Sie auch dem ersten teilnahmen). (3) Verspätungsnachweis des ersten Fluges. (4) Beweis, dass Sie Anschlussflug verpasst haben (z.B. Mitpassagier-Aussage, Hotel-Quittung nächsten Tag, neue Flugbuchung).
Wenn Sie das alles haben: schreiben Sie die Airline an. ‚Ich buchen durchgehend Berlin–Istanbul–Ankara (Booking-Nr. XXX). Flug Berlin–Istanbul kam 2:30h verspätet an, ich verpasst den Anschluss. Total Ankunftsverspätung 17 Stunden. Ich fordern Entschädigung 600 € nach EU 261/2004.‘
Senden Sie das per Einschreiben. 2–4 Wochen Frist. Wenn abgelehnt: Mahnschreiben oder Gerichtsverfahren. Erfolgsrate: sehr hoch, wenn durchgehend gebucht.
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Häufig gestellte Fragen
Wie erkenne ich, ob die Buchung durchgehend ist?
Was ist ein ‚angemessener Anschluss‘?
Bekomme ich auch Kosten für Übernachtung/neuen Flug?
Was, wenn beide Flüge sind verspätet?
Haben ich Anspruch, wenn die Verbindungszeit zu kurz war?
Wie lange habe ich Zeit für Anspruch?
Kann die Airline sagen, ich hätte realistisch den Flug nicht schaffen können?
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