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Gepäckmeldung: Formularservice für das Airline-Formular
Gepäckschaden oder Gepäckverspätung schon festgestellt? Wir tragen Ihre Angaben und Belege in das Formular der Fluggesellschaft ein und übermitteln die Unterlagen.
Was der Service umfasst
- Eintragen Ihrer eigenen Angaben in das vorgesehene Formular der Fluggesellschaft
- Hochladen Ihrer vorhandenen Belege: Schadensanzeige vom Flughafen (PIR), Bordkarte, Gepäckabschnitt, Fotos
- Technische Übermittlung der Unterlagen an die Fluggesellschaft
So läuft es ab
- Service bestellen.
- Ihre Angaben, Fotos, Buchungsbestätigung und die Nummer der Schadensanzeige (PIR) schicken.
- Wir tragen Ihre Angaben in das Formular der Fluggesellschaft ein und übermitteln die Unterlagen.
Hinweis: Nicht enthalten sind eine rechtliche Prüfung des Anspruchs, die Bewertung einer Ablehnung der Fluggesellschaft und die Verfolgung von Forderungen. Melden Sie einen Gepäckschaden immer sofort am Flughafen am Gepäckschalter.
Häufige Fragen: Gepäckmeldung: Formularservice
Welche Fristen gelten?
Bei beschädigtem Gepäck sieben Tage nach Erhalt, bei verspätetem Gepäck 21 Tage nach der Zustellung. Einzelheiten stehen auf unserer Seite zu beschädigtem Gepäck.
Reichen Sie die Meldung für mich ein?
Ja. Wir tragen Ihre Angaben in das Formular der Fluggesellschaft ein und senden es mit Ihren Belegen ab, zum Beispiel wenn Sie keinen PC und kein Smartphone haben. Ob und was erstattet wird, entscheidet die Fluggesellschaft.
Sagen Sie mir, ob mir eine Erstattung zusteht?
Nein. Der Service ist ein Formularservice: Wir übermitteln Ihre Angaben und Belege. Lehnt die Fluggesellschaft ab oder ist etwas strittig, wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder die zuständige Schlichtungsstelle.
Ich habe bei Ihnen gebucht. Brauche ich den Service?
Nein. Wer bei uns gebucht hat, schreibt uns einfach; wir unterstützen Sie im Rahmen der Buchung.